Trier/Düsseldorf Kritik an Geld für RWE-Aufsichtsratsmandat

Trier/Düsseldorf · Das Engagement von Günther Schartz, Landrat des Landkreises Trier-Saarburg, schlägt weiter hohe Wellen. Besonders Kathrin Meß (Die Linke) ist den Christdemokraten Schartz in der jüngsten Kreistagssitzung hart angegangen.

 Der sogenannte RWE Tower, Zentrale des Energiekonzerns RWE.

Der sogenannte RWE Tower, Zentrale des Energiekonzerns RWE.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Meß fordert unter anderem, dass der Landrat Vergütungen an den Landkreis Trier-Saarburg abgibt. Unter anderem die mehr als 100 000 Euro, die Schartz jährlich als Aufsichtsrat des Essener Energieversorgungsunternehmen RWE erhält.

Als Hauptverwaltungsbeamter in Rheinland-Pfalz darf der Landrat das Geld behalten. In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2016 eine andere Rechtslage. Nach Auskunft eines Sprechers des zuständigen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in Düsseldorf gelte weiterhin ein Erlass von 2016. Darin heißt es, dass die drei kommunalen Vertreter im RWE-Aufsichtsrat aufgrund ihrer Amtsstellung in den Aufsichtsrat berufen wurden. Es handele sich somit um eine Nebentätigkeit im Hauptamt. Die erhaltenen Vergütungen müssen deshalb an den Dienstherren abgeführt werden.

Im Fall von Schartz liegt der Fall anders. Die Trierer Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat das RWE-Aufsichtsratsmandat bisher als Nebentätigkeit im privaten Bereich genehmigt. Ob diese Genehmigung erneuert wird, ist offen. Nach der Änderung des rheinland-pfälzischen Landesbeamtengesetzes sollen Nebeneinkünfte, die 40 Prozent des Grundgehalts von Landräten und Bürgermeistern übersteigen, nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

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