Wahl des Bundespräsidenten So funktioniert die Bundesversammlung

Service | Berlin · Am 13. Februar wählt die Bundesversammlung den neuen Bundespräsidenten. Doch wie läuft die Wahl ab? Und wer darf mitstimmen?

Symbolbild.

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Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Dass das Staatsoberhaupt zwei Amtszeiten absolviert, ist eher die Ausnahme. Mit Theodor Heuss, Heinrich Lübke und Richard von Weizsäcker standen bisher nur drei Bundespräsidenten zehn Jahre an der Spitze des Staates. Horst Köhler trat während der zweiten Amtszeit zurück. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik.

Warum wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt?

Der Bundespräsident hat das höchste Staatsamt Deutschlands inne. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind jedoch deutlich eingeschränkter, vergleicht man sie etwa mit den Befugnissen des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik. Dieser hatte das Recht, mit Notverordnungen zu regieren. Der Bundespräsident kann dies nicht. Das Grundgesetz hat Lehren aus dem Niedergang der Demokratie und der Machtergreifung der Nationalsozialisten gezogen und kein starkes Staatsoberhaupt mehr vorgesehen. Die indirekte Wahl des Bundespräsidenten trägt dem Rechnung. Der Reichspräsident wurde einst direkt vom Volk gewählt. Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung bestimmt. 

Wie setzt sich die Bundesversammlung zusammen?

Die Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von Menschen, die in den Parlamenten der Bundesländer für die Teilnahme an der Bundesversammlung gewählt wurden. Das können auch Prominente aus der Gesellschaft sein, wie beispielsweise Schauspieler oder Sportler. Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung als Verfassungsorgan ist die Wahl des Bundespräsidenten für eine Amtszeit von fünf Jahren. Es nehmen 1472 Mitglieder an ihr teil.

Wer nimmt für die Parteien an der Wahl teil?

Neben den Bundestagsabgeordneten haben die Landesparlamente bereits prominente Personen genannt, die sie in die Bundesversammlung entsenden wollen. In ihrer Wahl sind die aufgestellten Personen aber frei. Die CDU-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel nominiert. Für die Berliner CDU wird die Verlegerin Friede Springer dabei sein. Die SPD nahm den Schlagersänger Roland Kaiser auf ihre Liste, ebenso den TV-Moderator Klaas Heufer-Umlauf, den Sänger Thees Uhlmann und den Tatort-Kommissar Dietmar Bär. Die Grünen votierten unter anderem für den Virologen Christian Drosten, auch der Intensivmediziner Gernot Marx wird dabei sein, ebenso der Raumfahrer Alexander Gerst. Die FDP in NRW nominierte den Kabarettisten Dieter Nuhr und den Anwalt Mehmet Daimagüler. Er war im Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) Vertreter der Nebenklage.

Wer kann zur Wahl aufgestellt werden? 

Für die Wahl zum Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung Wahlvorschläge einreichen. Als Kandidat können alle Deutschen vorgeschlagen werden, die das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.

 Was passiert, wenn die Kandidatin oder der Kandidat im ersten Wahlgang scheitert?

Gewählt ist, wer im ersten oder zweiten Wahlgang die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Erhält eine Person keine Mehrheit der Bundesversammlung, erfolgt ein dritter Wahlgang. Dann ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die gewählte Person hat dem Präsidenten des Bundestages zu erklären, ob sie die Wahl annimmt. Wird die Wahl angenommen, erklärt der Präsident des Bundestages die Bundesversammlung für beendet.

(mün, jd)
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