Geringfügige Verbesserungen geplant Einzelhandel und Gastronomie mit Wirtschaftshilfen unzufrieden

Berlin · Einzelhandel und Gastronomie haben Pläne von Bund und Ländern begrüßt, die staatlichen Wirtschaftshilfen wegen der verschärften Corona-Maßnahmen zu verbessern, halten diese aber für nicht weitgehend genug. Bund und Länder wollen Personalkosten für zusätzliche Kontrollen der 2G-Regeln künftig bessern anerkennen und erhöhen auch die Eigenkapitalzuschläge.

Leeres Restaurant in Berlin-Friedrichshain.

Leeres Restaurant in Berlin-Friedrichshain.

Foto: dpa/Christophe Gateau

„Wir begrüßen natürlich, dass jetzt die Personalkosten für die Kontrolle der 2G-Regelung bei den Wirtschaftshilfen berücksichtigt werden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. Nach wie vor müssten Unternehmen aber 30 Prozent Umsatzrückgang pro Monat nachweisen, bevor sie die am Freitag gestartete Überbrückungshilfe IV beantragen könnten. „Diese Schwelle für unsere Einzelhändler ist zu hoch“, sagte Genth.

Auch der Gastronomie-Branchenverband beklagte zu geringe Staatshilfen. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, sprach in der „Bild“-Zeitung von einer „Katastrophe für Kneipen und Restaurants“ durch die Einführung der 2Gplus-Regel ab Mitte Januar auch für Geimpfte und Genesene, die noch nicht geboostert sind.

Bund und Länder beschlossen am Freitag, die Überbrückungshilfe IV als zentrales Instrument und weitere spezielle Hilfsprogramme bis Ende März 2022 fortzuführen. Zusätzliche Umsatzverluste wegen der neuen, strikten 2Gplus-Regel in der Gastronomie werden jedoch nicht extra ausgeglichen. Allerdings wollen Bund und Länder jetzt auch zusätzliche Personalkosten, die dem Handel und den Gastronomen durch die Kontrolle der 2G-Regeln entstehen, in der Überbrückungshilfe IV anerkennen. Auch Umsatzeinbrüche durch so genannte freiwillige Schließungen von Unternehmen, deren Weiterbetrieb im Januar 2022 aufgrund der neuen Corona-Maßnahmen unwirtschaftlich geworden ist, sollen bei der Fixkostenerstattung berücksichtigt werden.

Voraussetzung für alle Hilfen weiterhin: Die Unternehmen müssen einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent gegenüber dem entsprechenden Monat des Vor-Corona-Jahres 2019 nachweisen. Da viele Unternehmen ihr Eigenkapitalpolster aufgezehrt haben, erhöht die Regierung auch den so genannten Eigenkapitalzuschlag, der zusätzlich zur Fixkosten-Erstattung gezahlt wird. „Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30 Prozent der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind“, hieß es am Freitag in einer Mittleiung des Wirtschafts- und Finanzministeriums. „Unternehmen, die von den Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und im Dezember einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen hatten, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 50 Prozent.“

Der HDE ist jedoch nicht zufrieden. „Viele Händler haben nach zwei harten Lockdowns und verlorenen Weihnachtsgeschäften jetzt bei geringeren Umsatzverlusten existenzielle Probleme, das Eigenkapital ist einfach aufgebraucht. Überdies bleiben so alle Unternehmen, die weniger als 30 Prozent nachweisen können, auf den Kosten für die 2G-Kontrollen sitzen und erhalten überhaupt keine Unterstützung“, sagte Hauptgeschäftsführer Genth. Mit der Fixkostenhilfe würden allenfalls bis zu 25 Prozent der Verluste ausgeglichen. „Da muss die Bundesregierung noch mal ran“, sagte er. Zudem müsse eine taggenaue Abrechnung geschaffen werden. Die 2G-Regelung beim Einkauf müsse dringend wieder abgeschafft werden.

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