Berlin-Wahl kann stattfinden Kein Chaos 2.0 - ein Urteil der Vernunft

Meinung | Berlin · Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe macht den Weg frei für die Wiederholungswahl in Berlin. Das ist gut für die Stadt. Und zugleich eine Aufforderung an den neuen Senat, endlich ranzuklotzen.

 In Berlin kann bereits gewählt werden - per Brief zum Beispiel. Karlsruhe hat jetzt grünes Licht für die erneute Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar gegeben.

In Berlin kann bereits gewählt werden - per Brief zum Beispiel. Karlsruhe hat jetzt grünes Licht für die erneute Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar gegeben.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Das Bundesverfassungsgericht hat es vermieden, Berlin in die nächste Phase des großen Chaos zu schicken, sozusagen ins Wahlchaos 2.0. Karlsruhe hat mit der Ablehnung der Eilanträge zur Verschiebung der Wiederholungswahl ein Urteil der Vernunft gesprochen. Alles andere wäre zum jetzigen Zeitpunkt wohl kaum vermittelbar gewesen. Aufatmen kann die Stadt aber noch nicht, denn die genaue Prüfung der Verfassungsmäßigkeit ist noch im Gange. In der Folge könnte es also zu neuem Durcheinander kommen, politisch wie juristisch.

Die Berliner sind freilich leidensfähig. Denn der Ruf der Stadt ist nicht erst seit den Pannen rund um die letzte Abgeordnetenhauswahl ramponiert. Das Desaster beim Bau des Flughafens BER, das weltweit für Kopfschütteln und Amüsement sorgte, die offenkundige Unregierbarkeit mancher Bezirke, wie sich an Silvester gezeigt hat, oder die Probleme in der Verwaltung - Stichwort überlastete Bürgerämter -, das alles hat sich in den letzten Jahrzehnten aufgetürmt und wurde zu lange mit dem alten Wowereit-Spruch, „arm aber sexy“ abgetan. Die Vorgänge rund um Wahl im September 2021 haben da nicht wirklich verwundern können.

Berlin ist jedoch nur noch für wenige sexy. Für einige Kreative, die sich nach wie vor in der Stadt ausleben können, und vor allem für jene, die das große Geld in der Tasche haben und sich deswegen etwa um die massiven Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt nicht scheren müssen. Vielen Berlinern aber dürfte ihre Stadt inzwischen gehörig auf den Keks gehen.

Dass sich das Bundesverfassungsgericht überhaupt mit dem Thema beschäftigen musste, reiht sich ein in die Serie der Peinlichkeiten, die die Wahl zum Abgeordnetenhaus umgibt. Das Zittern vor dem Karlsruher Urteil sollte dann auch ein weiterer Weckruf an den nächsten Senat sein, aus der Pleite zu lernen. Es muss rangeklotzt werden, die Stadt muss besser werden. In vielen Bereichen. Sie ist schließlich auch Hauptstadt.

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