Nach EuGH-Entscheidung Bei Vorratsdaten will die FDP nun die Einfrier-Lösung

Brüssel/Luxemburg · Bei der Vorratsdatenspeicherung hat der Europäische Gerichtshof die Türe zu anlassloser genereller Sammlung von Bewegungsdaten zugeschlagen - zugleich aber eine Reihe von Fenstern geöffnet. Das will die FDP nutzen, um in Deutschland eine Gesetzesnovelle durchzusetzen.

 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Durfte in Irland ein Mann wegen Ermordung einer Frau zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt werden, obwohl er mit Standortdaten überführt werden konnte, deren Sammlung gegen europäisches Recht verstößt? Mit dieser Frage hatte sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu befassen. Seine Antwort fiel an diesem Dienstag zweigeteilt aus: Einerseits ist die anlasslose Aufzeichnung von Verkehrs- und Standortdaten tatsächlich mit den Grundrechten aller Europäer unvereinbar. Andererseits aber muss von nationalen Gerichten entschieden werden, ob solche Erkenntnisse trotzdem gerichtsverwertbar sind. Doch über diesen Einzelfall hinaus hat die Entscheidung weitreichende Bedeutung - auch auf die Situation in Deutschland.