Nach EU-Gerichtshof-Urteil Geduld mit Polen, Ungarn und von der Leyen erschöpft

Brüssel · Polen und Ungarn haben vor dem Europäischen Gerichtshof eine krachende Niederlage erlitten. Ihre Klage gegen das Vorenthalten von Geldern, so lange sie den Rechtsstaat demontieren, blieb erfolglos. Doch die Konsequenzen lassen auf sich warten.

 EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Europa-Parlament am Mittwoch in Straßburg.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem Europa-Parlament am Mittwoch in Straßburg.

Foto: AP/Jean-Francois Badias

Für Polen ist dieser Mittwoch im Februar 2022 ein „düsteres Datum“, an dem die EU begonnen habe, den Mitgliedsstaaten ihre Freiheit zu nehmen. Für Ungarn zeigt sich in einem „politischen Urteil“ des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der „Machtmissbrauch“ durch Brüssel. Es beeindruckt beide Staaten also herzlich wenig, dass ihre Anklage gegen eine neue EU-Verordnung vom höchsten europäischen Gericht in allen wichtigen Punkten zurückgewiesen wurde. Damit ist geklärt: Der Rechtsstaatshebel der EU ist rechtens. Brüssel darf allen Mitgliedern Geld vorenthalten, die sich von den gemeinsamen Werten der EU entfernen. Und dennoch überwiegt der Groll der Parlamentarier, die inzwischen seit Jahren entschiedeneres Verteidigen der Rechtsstaatlichkeit einfordern. Denn die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission scheint weiter auf Zeit zu spielen.