Hochinzidenzgebiete Urlaubsrückkehr aus Spanien wird zum Problem

Berlin · Spanien und die Niederlande gelten ab Dienstag als Hochinzidenzgebiete. Viele Familien mit Ungeimpften müssen dann erst einmal in Quarantäne, wenn sie nach Deutschland zurückkehren. Ganz Dänemark und weitere Teile Frankreichs werden schon ab Sonntag zum einfachen Risikogebiet.

Polizisten versuchen Mitte Juli im Corona-Hotspot Barcelona, nächtliche Versammlungen aufzulösen.

Polizisten versuchen Mitte Juli im Corona-Hotspot Barcelona, nächtliche Versammlungen aufzulösen.

Foto: dpa/Thiago Prudencio

Eine Woche vor dem Schulstart in den ersten Bundesländern wird die Rückkehr aus dem Urlaub für viele Familien zum Problem: Die Bundesregierung hat Spanien und die Niederlande zu Hochinzidenzgebieten hochgestuft. Das bringt alle ungeimpften Touristen bei ihrer Einreise in die Pflicht einer Quarantäne. Und damit insbesondere Familien mit noch nicht geimpften Kindern.

Besonders im bei Urlaubern beliebten Spanien waren die Inzidenzen in den letzten Wochen regelrecht explodiert - landesweit von 42 im Juni auf nun weit über 300. Im Hotspot Barcelona ist sogar eine 14-Tage-Inzidenz von 3200 erreicht. Vor allem junge Menschen steckten sich auf Festivals und in Diskotheken an. Manche Jugend-Reisegruppe kam zu hundert Prozent infiziert aus unbeschwerten Party-Ferien zurück und gibt das Virus in Deutschland nun im Freundeskreis und an Familienangehörige weiter.

„Wir sind schon in der vierten Welle, weil wir alle zehn Tage eine Verdoppelung der Ansteckungen haben“, sagte Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery unserer Redaktion. Spanien und Italien seien beliebte Urlaubsländer vor allem bei jüngeren Menschen, die noch nicht geimpft seien. „Der Viren-Eintrag nach Deutschland aus diesen Ländern wird durch die Reiserückkehrer ganz klar steigen“, sagte Montgomery voraus. Nun müsse mit Quarantäne und Hygieneregeln dafür gesorgt werden, dass aus der vierten Welle kein Tsunami werde. Nur wenn das Impftempo wieder erhöht werde und die restlichen 25 Millionen ebenfalls geimpft würden, könne ein Desaster wie in der dritten Welle verhindern.

Für Spanien-Rückkehrer war bislang nur ein negativer Corona-Test erforderlich, da Spanien nur als Risikogebiet eingestuft war. Mit der Hochstufung zum Hochinzidenzland muss jeder, der nicht vollständig geimpft oder genesen ist, für zehn Tage in Quarantäne. Die kann er mit einem negativen Testergebnis nach fünf Tagen halbieren. Beim Reisekonzern TUI hieß es, mit der Hochstufung sei für Reisende die Möglichkeit verbunden, die Reise kostenlos auf ein anderes Ziel umbuchen zu lassen, komplett zurückzutreten oder die Reise auch wie geplant anzutreten.

Die neuen Einstufungen für Spanien und die Niederlande gelten ab kommenden Dienstag, 0 Uhr. Sie umfassen neben dem Festland auch die Kanaren und die Balearen sowie die niederländischen Überseegebiete in der Karibik. Ab Sonntag gibt es zudem Neueinstufungen als einfache Risikogebiete. Davon betroffen sind Dänemark, Irland, Malta, Monaco, Georgien und Teile Frankreichs (Provence-Alpes-Côtes d’Azur, Okzitanien, Korsika, Martinique). Auch die Einstufung als einfaches Risikogebiet bringt eine Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung mit sich. Eine Quarantäne kann aber durch ein negatives Testergebnis oder durch Impf- oder Genesenen-Nachweis vermieden werden.

Wer angesichts dieser Höhereinstufungen früher aus Spanien zurückkehren will, dem erstattet die Fluggesellschaft Eurowings die Preisdifferenz. Pauschalreisende sollten sich an ihren Reiseveranstalter wenden, erklärte eine Sprecherin der Airline. „Wir beobachten die Lage sehr genau und stellen zusätzliche Kapazität bereit, sollte dies erforderlich sein, um den Reisewünschen unserer Gäste gerecht zu werden“, sagte sie.

Für den kleinen Grenzverkehr zwischen den Niederlanden und Deutschland zeichnen sich nach Informationen unserer Redaktion Ausnahmen ab. Danach sollen Grenzpendler und Grenzgänger, die aus beruflichen Gründen, wegen ihres Studiums oder Schulbesuchs regelmäßig ein- und ausreisen, von Anmelde- und Quarantänepflichten befreit werden. Außerdem müssen sie sich dann nur zweimal wöchentlich testen lassen; dies könne auch nach der Einreise (etwa am Arbeitsplatz) geschehen. Für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden und für den Besuch enger Verwandter von höchstens 72 Stunden will die Landesregierung ebenfalls von den Anmelde- und Quarantänepflichten absehen. Allerdings muss in diesem Fall schon bei der Einreise ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung mitgeführt werden.

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