Neue Bund-Länder-Beschlüsse Zugänge zu Restaurants und Cafés werden weiter beschränkt

Berlin · Im Kampf gegen die anschwellende fünfte Corona-Welle sollen künftig strengere Auflagen für die Gastronomie gelten. Von schärferen Beschränkungen für private Treffen sehen die Regierungschefs von Bund und Ländern vorerst ab. Die Krankenhäuser warnen vor weiteren Belastungen, Städten und Gemeinden fehlt die Zukunftsperspektive.

Im Kampf gegen die anschwellende Omikron-Welle gilt künftig die 2G-Plus-Regel für Besuche in der Gastronomie.

Im Kampf gegen die anschwellende Omikron-Welle gilt künftig die 2G-Plus-Regel für Besuche in der Gastronomie.

Foto: dpa/Arne Dedert

Von Kerstin Münstermann und Jana Wolf

Die hochansteckende Omikron-Virusvariante ist in Deutschland auf dem Vormarsch, die fünfte Infektionswelle baut sich auf. Unter diesem Eindruck haben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder am Freitag neue Corona-Auflagen auf den Weg gebracht. Verschärfungen kommen in der Gastronomie, die Regeln in anderne Bereiche bleiben weitgehend unangetastet. Ein Überblick:

Gastronomie In Restaurants, Cafés und Kneipen gilt „kurzfristig bundesweit und inzidenzunabhängig“ die 2G-plus-Regel - also Zugang nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen Test vorweisen. Geboosterte haben auch ohne Test Zutritt. Begründet wird die Verschärfung damit, dass in der Gastronomie nicht dauerhaft Masken getragen werden können und die Variante sich daher besonders leicht übertragen kann.

Private Treffen Die im Vorfeld diskutierten strengeren Kontaktbeschränkungen kommen vorerst nicht. Es bleibt bei den bestehenden Regeln: Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind mit maximal zehn Personen erlaubt. Sobald eine ungeimpfte Person (oder mehr) dabei ist, dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. In beiden Fällen sind Kinder bis 14  Jahren ausgenommen.

Shoppen, Kultur und Freizeit Auch hier ändert sich vorerst nichts. Im Kultur- und Freizeitbereich, etwa Kinos, Theater oder Veranstaltungen, bleibt die 2G-Regel bestehen. Gleiches gilt für den öffentlichen Nahverkehr und den Einzelhandel, ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, gibt es Ausnahmen. Laut Beschlusspapier sollen die Einhaltung der Regeln „streng kontrolliert“ werden. Besonderes Augenmerk soll auf Bars und Kneipen gelegt werden, da hier das Ansteckungsrisiko als besonders hoch gilt. Clubs und Diskotheken in Innenräumen sollen geschlossen bleiben.

Arbeitsplatz Die Verpflichtung zum Homeoffice bleibt weiter bestehen. Die Regierungschefs rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, das Homeoffice „in den nächsten Wochen verstärkt“ zu nutzen.

Wegen der rasanten Omikron-Ausbreitung warnte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKH) vor weiteren Belastungen der  Krankenhäusern. „Alle Beschlüsse müssen immer unter dem Vorbehalt gesehen werden, dass Omikron, auch wenn wahrscheinlich weniger Krankenhausfälle auftreten als bei Delta, die Kliniken vor immense Herausforderung stellen werden“, sagte DKH-Chef Gerald Gaß unserer Redaktion. Auch wenn die Intensiv-Belegungszahlen gesunken seien, lägen derzeit noch mehr Covid-Patienten auf Intensivstation als vor dem Beginn der vierten Welle. „Und Omikron wird vor allen Dingen auch die Normalstation deutlich belasten“, so Gaß.

Die Städte und Gemeinden vermissten in den Beschlüssen weitere Zukunftsperspektiven zur Pandemieeindämmung. „Leider haben Bund und Länder die Chance nicht genutzt, den Menschen – wenn auch unter Vorbehalt – klare Zukunftsperspektiven aufzuzeigen“, Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) unserer Redaktion. Ab März 2022 würde voraussichtlich ein auf Omikron ausgerichteter Impfstoff verfügbar sein. Notwendig seien bereits jetzt Antworten auf zentrale Fragen, etwa wer eine zweite Booster-Impfung erhalte und ob es eine Priorisierung für ältere, besonders gefährdete Personen gebe, so Landsberg.

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