Urteil zur Pflege-Impfpflicht Welche Impfpflicht wann kommen könnte

Berlin · Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgelehnt, das umstrittene Gesetz hat weiter Bestand und kann greifen. Auch eine allgemeine Impfpflicht nimmt Formen an, die ersten Gesetzentwürfe liegen jetzt vor.

Eine Person wird in einem Berliner Impfzentrum von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. (Archiv)

Eine Person wird in einem Berliner Impfzentrum von einem Impfarzt gegen das Coronavirus geimpft. (Archiv)

Foto: dpa/Fabian Sommer

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das vorläufige grüne Licht der Karlsruher Richter für die weitere Umsetzung der Corona-Impfpflicht in sensiblen Einrichtungen begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht setze die „richtige Priorität“, schrieb der SPD-Politiker am Freitag bei Twitter. „Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit.“ Auch die jetzige Omikron-Variante sei eine Gefahr für diese Menschen.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und weiteren Einrichtungen bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte es in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung (Az. 1 BvR 2649/21) im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung steht noch aus. Dennoch steht der unter anderem von Bayern und anderen Ländern bemängelten Umsetzung nichts im Wege. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte angekündigt, die Impfpflicht de facto nicht anwenden zu wollen, bis der Bund Änderungen vorlegt.

Dem Eilantrag gaben die Richter nicht statt, weil bei einer Abwägung der Schutz der pflegebedürftigen Menschen vor einer Ansteckung und Erkrankung schwerer wiege als die geringe Wahrscheinlichkeit von Impfnebenwirkungen bei den Antragstellern. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) twitterte, das Gericht setze die richtige Priorität. Die Antragsteller, die überwiegend als Pfleger oder Ärztinnen arbeiten, sehen mit der Impfpflicht für ihre Berufsgruppen hingegen ihre Grundrechte verletzt. Nicht geimpften Beschäftigten drohen Arbeitsverbote.

Diese sogenannte kleine Impfpflicht ab dem 15. März soll nach dem Willen von Bund und Ländern durch eine allgemeine Impfpflicht abgelöst werden. Die Entscheidung darüber soll der Bundestag bis Ostern fällen, mehrere Anträge stehen zur Diskussion. Zwei Gruppen haben ihre konkreten Gesetzentwürfe nun vorgelegt.

Allgemeine Impfpflicht ab 18 Sieben Bundestagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP legten am Freitag einen Entwurf für ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2“ vor. Demnach sollen die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen – bei Behörden oder der Krankenkasse.

Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann und Frauen zu Beginn der Schwangerschaft sollen ausgenommen sein. Das Gesetz soll bis 31. Dezember 2023 befristet sein. Die Bundesregierung soll die Wirksamkeit bis dahin alle drei Monate überprüfen und dem Bundestag darüber berichten. Der Vorschlag stammt von den SPD-Abgeordneten Dirk Wiese, Heike Baehrens und Dagmar Schmidt, den Grünen Janosch Dahmen und Till Steffen sowie Katrin Helling-Plahr und Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP. Die Abgeordneten-Gruppe betonte, dass dreimal geimpfte Menschen dies einfach per Smartphone oder etwa in der nächsten Apotheke nachweisen könnten. „Sie haben Ihre Pflicht damit schon erledigt.“ Der Entwurf sieht zugleich Sanktionsmöglichkeiten vor – unter anderem mit Bußgeldern.

Gegenentwurf der Union CDU/CSU geben der Ampel einen Korb: Man werde einer allgemeinen Impfpflicht „jetzt nicht mehr den Weg bereiten“, so der Gesundheitspolitiker Sepp Müller am Freitag, „weil wir nicht wissen, wie der Herbst sein wird“. Aber man müsse vorbereitet sein, falls Virusvarianten auftreten würden, die „deutlich tödlicher“ seien als etwa Delta. Bei Omikron mit milden Verläufen sei eine allgemeine Impfpflicht nicht mehr gerechtfertigt.

Die Union wird deshalb jetzt einen eigenen Antrag in den Bundestag über ein „Impfvorsorgegesetz“ einbringen, der unserer Redaktion vorliegt. CSU-Innenpolitikerin Andrea Lindholz sagte, dabei handele es sich um ein Vorratsgesetz, wenn eine Impfpflicht wegen einer neuen Virusvariante gebraucht werde. Sie müsse durch den Bundestag „scharf geschaltet“ werden. In Pandemiezeiten soll die Regierung alle 14 Tage das Parlament informieren, wie die Lage im Gesundheitswesen sich entwickelt, damit die Parlamentarier dann eine Entscheidung treffen können. Aufgebaut werden soll auch ein Impfregister, um einen Überblick über den Impfstatus der Bevölkerung in den verschiedenen Altersgruppen zu erhalten. Im Antrag heißt es, bei möglichen künftigen Coronawellen könnten Ungeimpfte dann gezielt kontaktiert werden.

(jd/has/dpa)
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