Gesundheit Wenn die Hilfe an die Grenze stößt

Trier/Luxemburg · Weil es noch immer kein Abkommen zwischen Deutschland und Luxemburg gibt, dürfen Rettungswagen des jeweiligen Landes nicht über die Grenze fahren. Das musste auch der Hermeskeiler Klaus Collet erfahren, als seine Frau im vergangenen Jahr in Luxemburg einen medizinischen Notfall hatte.

 Die Rettungswagen des luxemburgischen Rettungsdienstes dürfen nicht zum Einsätzen über die Grenze nach Deutschland fahren. Noch immer fehlt dafür ein entsprechendes Abkommen.

Die Rettungswagen des luxemburgischen Rettungsdienstes dürfen nicht zum Einsätzen über die Grenze nach Deutschland fahren. Noch immer fehlt dafür ein entsprechendes Abkommen.

Foto: Corps grand-ducal d’incendie et de secours (CGDIS)/Privat

Klaus Collet ist oft und gerne mit seiner Frau Hermine ins luxemburgische Wasserbillig gefahren, um dort an der Sauer oder Mosel spazieren zu gehen. So auch im vergangenen Jahr im Oktober. Die beiden Hermeskeiler, die seit über 50 Jahren verheiratet waren, waren gerade in einem Supermarkt in dem Grenzort unterwegs, als seine 68-jährige Frau zusammenbricht. Kreislaufversagen. Seit Jahren litt Hermine Collet an Herz-Rhythmus-Störungen und hatte ein Blutgerinnsel im Gehirn. Deswegen war sie auch regelmäßig in Behandlung in diversen Kliniken, so auch im Trierer Brüderkrankenhaus.

Als seine Frau an diesem Dienstag im Oktober in dem Geschäft kollabiert, ruft der 76-jährige Klaus Collet über den Notruf den luxemburgischen Rettungsdienst. Als der Krankenwagen eintrifft, bittet er die Sanitäter seine Frau nach Trier ins Brüderkrankenhaus zu bringen, weil man dort auch ihre Krankenakte kenne. Doch die Sanitäter weigern sich. Dafür bräuchten sie erst einmal eine Genehmigung. Diese zu bekommen dauere viel zu lange. Außerdem müssten sie die Patienten immer in die nächstgelegene, aufnahmebereite Klinik in Luxemburg bringen. Das war an diesem 16. Oktober im vergangenen Jahr das Hôpitaux Robert Schuman auf dem Luxemburger Kirchberg, rund 27 Kilometer von Wasserbillig entfernt. Zum Brüderkrankenhaus sind es von dem luxemburgischen Grenzort gut 16 Kilometer.

Hermine Collet ist ein paar Wochen nach dem Vorfall zu Hause gestorben, was aber wohl nicht im direkten Zusammenhang mit ihrem Zusammenbruch im Supermarkt gestanden hat.

Die luxemburgischen Rettungskräfte hätten sich an das geltende Recht gehalten, heißt es beim zuständigen Rettungsdienst, dem CGDIS, dem Großherzoglichen Feuerwehr- und Rettungskorps. Es gebe kein Abkommen mit Deutschland, mit dem ein grenzüberschreitender Einsatz von Rettungswagen geregelt sei. Während es nach Auskunft des für das Rettungswesen in Rheinland-Pfalz zuständigen Innenministeriums solche Vereinbarungen mit Frankreich und Belgien gebe, würden  die Bemühungen, ein vergleichbares Abkommen auch mit Luxemburg zu schließen, „durch neue Vorgaben der Bundesregierung wesentlich erschwert“, sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage unserer Zeitung. Daraufhin hätten die Luxemburger Kollegen darum gebeten, die Verhandlungen bis zum Abschluss der Umstrukturierung des dortigen Rettungsdienstes zunächst einmal auszusetzen.

Mit der Reform ist geplant, das Rettungswesen im Nachbarland zu professionalisieren. Bisher seien die eingesetzten in  den Krankenwagen eingesetzten Helfer Freiwillige und keine hauptberuflichen Sanitäter, sagte ein CGDIS-Sprecher. Mit der im vergangenen Jahr eingeleiteten Reform soll die Ausbildung verbessert werden, alle Feuerwehrleute in Luxemburg, ob freiwillig oder oder hauptamtlich, sollen künftig als Rettungssanitäter eingesetzt werden können.

Diese Reform habe dazu geführt, dass Luxemburg nun mit Frankreich ein Abkommen über grenzüberschreitende Rettungseinsätze geschlossen habe. Auch mit Belgien sei eine solche Vereinbarung geplant.

Es bestehe „großes Interesse“ daran, auch mit Deutschland ein Abkommen zu schließen, sagte der Sprecher des luxemburgischen Rettungsdienstes. „Es geht darum, schnellstmöglich Hilfe zu bekommen.“ Laut der Sprecherin des rheinland-pfälzischen Innenministeriums wurden die  Verhandlungen in den vergangenen Monaten wieder aufgenommen.

Solange es keine entsprechende Vereinbarung gibt, bedeutet das, dass bei Rettungseinsätzen entlang der Grenze – diesseits wie jenseits – nicht automatisch der Rettungsdienst, der am schnellsten an der Einsatzstelle wäre, kommt, sondern der, der in dem jeweiligen Land zuständig ist.

Ein Problem, das auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erkannt hat. Klaus Collet hat sich nach dem Tod seiner Frau an sie gewandt und auf den Missstand im grenzüberschreitenden Rettungswesen hingewiesen.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass es bei einem Europa ohne Grenzen nach wie vor zu solchen Problemen kommt, die sich ganz konkret negativ auf die Menschen in der Grenzregion auswirken“, hat Dreyer dem 76-Jährigen geschrieben.

Sie werde den Fall zum Anlass nehmen und beim nächsten Treffen zwischen der rheinland-pfälzischen und der luxemburgischen Regierung das Thema ansprechen.

Laut Innenministerium beteiligt sich das Land gemeinsam mit dem Saarland, Luxemburg und Lothringen derzeit an einem von der EU geförderten Projekt, bei dem es unter anderem darum gehe, wie die  jeweiligen Rettungsleitstellen besser vernetzt werden können und Notrufe deutsch- oder französischsprachiger Hilfesuchender direkt an die richtige Stelle geleitet und die notwendigen Maßnahmen dann koordiniert werden können.

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