Kommentar Der Staat hat seine Bürger zu schützen

Mehrere Rheinland-Pfälzer stehen auf Listen rechter Gruppierungen. Ihre Namen tauchen dort auf, weil sie zu Feinden erklärt worden sind. Feinde des rechten, ausländerfeindlichen, hetzerischen Gedankengutes.

Kommentar: Rechte Feindeslisten in Rheinland-Pfalz
Foto: TV/Schramm, Johannes

Doch das Landeskriminalamt sieht keine Notwendigkeit, die Betroffenen darüber zu informieren. Begründung: Es bestehe keine Gefahr für sie.

Mit viel Tamtam hat das Land kürzlich die Task-Force gegen rechte Gewaltaufrufe gestartet. Die Erkenntnis dabei: Hetze und Hassparolen können Unbeteiligte radikalisieren und zu Gewalttaten verleiten. Und wie real diese Gefahr ist, zeigte sich bei der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Dessen Namen stand ebenfalls auf einer solchen Liste.

Diese Tatsache wurde vermutlich von einem Rechtsextremen  als Todesurteil betrachtet. Seitdem  kann nicht mehr, wie es das Landeskriminalamt tut, von „Nichtvorliegen konkreter Gefährdungserkenntnisse“ oder einer abstrakten Gefahr gesprochen werden.

Die betroffenen Personen müssen informiert werden, dass sie zu Feinden erklärt wurden und damit in Gefahr sind. Das gilt auch für die, deren Namen auf möglichen linken Feindeslisten genannt werden. Der Staat hat seine Bürger zu schützen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort