Schutz Kontrolle von Rauchmeldern: Wer ist eigentlich dafür zuständig?

Trier · Feuerwehren in der Region fordern regelmäßige Überprüfung der Geräte durch Firmen oder Schornsteinfeger. Das Land sieht die Hauseigentümer in der Pflicht.

Schutz: Kontrolle von Rauchmeldern:  Wer ist eigentlich dafür zuständig?
Foto: dpa/Martin Gerten

Seit 2003 gibt es in Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht. Laut Landesbauordnung müssen in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren Rauchmelder installiert sein. Verantwortlich dafür sind die Wohnungseigentümer. Doch eine Kontrollpflicht, ob die Warngeräte installiert sind oder funktionieren, gibt es nicht. Das müsse sich ändern, sagt Frank Hachemer, Präsident des Landesfeuerwehrverbandes nach dem Brand im pfälzischen Lambrecht, bei dem vergangene Woche fünf Menschen starben. In der Wohnung hat es keine Rauchmelder gegeben.

„Wir würden es begrüßen, wenn man ein Kontrollorgan schaffen würde, das einerseits berät und andererseits die Installation kontrolliert“, sagt auch Peter Gerhards, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbands Bernkastel-Wittlich. Um noch mehr Hausbesitzer zur Installation der Geräte zu bewegen, sollten Versicherungen diesen Rabatte gewähren, schlägt Gerhards vor: „Denn ein Feuer oder Brand, der frühzeitig erkannt wird, verringert auch die Schadenersatzansprüche an die Versicherungen.“ Ihn ärgert, dass über das Thema immer nur dann gesprochen wird, wenn, wie vergangene Woche, Menschen bei einem Brand sterben.

Bei Mietwohnungen solle der Vermieter sicherstellen, dass die Rauchmelder funktionieren und dies auch dokumentieren, schlägt Oliver Thömmes, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Bitburg-Prüm, vor. Eine Gelegenheit dazu biete sich zum Beispiel bei der Ablesung der Heizkosten. Thömmes hält nichts davon, den Mietern die Kontrolle der Geräte zu überlassen. „Besonders in Häusern mit mehreren Wohnungen wird den Mietern damit eine zu hohe Verantwortung auferlegt.“

Zwar liege die Kontrolle der Rauchmelder in der Eigenverantwortung der Hausbesitzer, sagt Matthias Liesch. Trotzdem rät der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbands Trier-Saarburg dazu, eine professionelle Firma damit zu beauftragen. Er könne sich auch vorstellen, dass Schornsteinfeger diese Kontrollen übernehmen.

Beim Verband Haus und Grund, der die Interessen von Immobilienbesitzern vertritt, zeigt man sich offen für stichprobenartige Kontrollen. Da es  dabei um die Einhaltung der Bauordnung gehe, wäre, so Ralf Schönfeld, Direktor des Verbands in Rheinland-Pfalz, eigentlich die örtliche Baubehörde zuständig. Das fürs Baurecht zuständige Finanzministerium in Mainz weist  darauf hin, dass die Behörden bereits die Möglichkeit hätten, die Einhaltung der Rauchmelderpflicht zu kontrollieren. Eine staatliche Kontrollpflicht gebe es aber nur bei „herausragenden Gefahrenpotenzialen“, wie  etwa in Versammlungsräumen oder Verkaufsstätten, sagt eine Ministeriumssprecherin.  Im Privaten seien die Hauseigentümer für die Installation und die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder verantwortlich.

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