Pfandregeln ab 2024: Was ändert sich?
13.09.2023
, 14:10 Uhr
Die Pfandregeln werden ab dem 1. Januar 2024 ausgeweitet. Laut Verpackungsgesetz werden auch bestimmte Milchgetränke pfandpflichtig. Betroffen sind alle trinkbaren Milcherzeugnisse in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter. Der Milchanteil soll mindestens 50 Prozent betragen. Dafür soll der Konsument 25 Cent Pfand zahlen und zurückerhalten Durch die Ausweitung der Pfandpflicht sollen auch diese Einwegprodukte in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft integriert werden. Die nächste Änderung kommt dann 2025, wenn PET-Einweg-Getränkeflaschen zu 25 Prozent aus recyceltem Plastik bestehen müssen. Ab 2030 soll der Wert auf mindestens 30 Prozent steigen und alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff betreffen.