Gesundheit Ärzte-Vorschlag: Bei Erkältungen kein Krankenschein mehr

Der Chef des Hausärzteverbandes sagt, dass Menschen mit Bagatellerkrankungen nicht zum Doc müssen, und fordert neue Regeln. Die Arbeitgeber in der Region sehen das kritisch.

Gesundheit: Ärzte-Vorschlag: Bei Erkältungen kein Krankenschein mehr
Foto: dpa/Jens Büttner

Es geht wieder los: Mit den kälteren Temperaturen kommt unweigerlich auch die Erkältungszeit. Und viele trifft es dann so hart, dass sie nicht arbeiten gehen können. Viele Arbeitgeber bestehen auf einer vom Arzt ausgestellten  Krankmeldung. Ihnen reicht nicht, dass sich der Arbeitnehmer telefonisch krankmeldet. Das führt dazu, dass in den nächsten Wochen die Praxen der Hausärzte wieder überfüllt sein werden. Denn Ärzte dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) nur nach einer Untersuchung des Patienten ausstellen.

Das sei in vielen Fällen aber unnötig, sagt Burkhard Zwerenz, Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Hausarztverbandes und niedergelassener Arzt in Prüm. „In aller Regel ist keinerlei ärztliche Expertise etwa bei Symptomen einer Erkältung oder eines Magen-Darm-Infekts erforderlich“, sagt Zwerenz und fordert, dass sich Arbeitnehmer „bei Bagatellerkrankungen“  für einen kurzen Zeitraum selbst arbeitsunfähig melden können, so wie es etwa in Norwegen auch möglich ist.

Zwar bestehen auch in der Region einige Unternehmen nicht darauf, dass Beschäftigte direkt am ersten Tag einer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – trotzdem muss der Chef, unmittelbar nachdem man merkt, dass man krank ist und nicht arbeiten kann, darüber informiert werden.

Die Arbeitgeber haben das Recht, vom ersten Tag an einen Krankenschein zu verlangen. Und zwar aus einem guten Grund, sagt Sabine Plate-Betz, Geschäftsführerin der Vereinigung Trierer Unternehmer. Viele Firmen hätten schlechte Erfahrungen gemacht, einige Mitarbeiter hätten es ausgenutzt, dass sie erst nach drei Tagen eine AU vorliegen müssen. Sie hätten sich für zwei Tage krankgemeldet, um nicht arbeiten zu müssen. Um das zu verhindern, verlangten viele Unternehmen bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU, sagt Plate-Betz. „Auch wenn das bedeutet, dass der Arbeitnehmer dann gleich für eine Woche vom Arzt krankgeschrieben wird.“

Bei den Krankenkassen sieht man das kritisch. Die Pflicht, gleich am ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, verleite viele Beschäftigte dazu, „trotz Krankheit zur Arbeit zu gehen, wo dann gegebenenfalls Kollegen angesteckt werden“, sagt Dunja Kleis, Landesgeschäftsführerin der Barmer. Ihre Mitarbeiter müssen erst ab dem vierten Krankheitstag eine AU vorlegen. „Bei leichten Erkrankungen dient es der Gesundung meist mehr, einen Tag das Bett zu hüten, als gleich zum Arzt zu gehen.“

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