Weitere Corona-Lockerungen ab Mittwoch Hochzeitsfeiern sind wieder erlaubt

Trier · Das Land lockert die Regeln für private Veranstaltungen. Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in größerem Rahmen sind ab Mittwoch wieder erlaubt. Echte Partys bleiben jedoch verboten.

Hochzeitsfeiern sind wieder erlaubt
Foto: dpa/Fabian Strauch

Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern in größerem Rahmen sind künftig wieder erlaubt. Rheinland-Pfalz lockert ab kommenden Mittwoch die Regeln für private Veranstaltungen etwa in Restaurants. Demnach darf mit bis zu 75 Personen gefeiert werden. Wer eingeladen wird, muss laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium zuvor „eindeutig“ festgelegt werden. Das bedeutet, dass der Gastgeber oder der Wirt der Gaststätte, in der gefeiert wird, die Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) aller Gäste notieren und einen Monat aufbewahren muss. So soll sichergestellt werden, dass im Falle einer Corona-Infektion das zuständige Gesundheitsamt die Kontakte nachvollziehen kann. Auch gilt nach der neuen, am Freitagnachmittag veröffentlichten Verordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll, dass auch bei privaten Feiern Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten sollen. Und: „Anwesenden Personen soll ein Sitzplatz zugewiesen werden.“ Was einem ausgelassenen Feiern etwa mit tanzen etwas schwierig machen dürfte.