Alle Nachrichten-Artikel vom 22. Mai 2019
Mieterhöhung nach Modernisierung

MietrechtstippMieterhöhung nach Modernisierung

Das Landgericht Hamburg (333 S 45116) hat die Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen nach einer Modernisierung konkretisiert. Danach muss das Erhöhungsverlangen eine nachvollziehbare Berechnung, eine hinreichende Erläuterung des angegebenen Verteilerschlüssels bezüglich der beteiligten Wohnungen sowie nachvollziehbare Angaben zu den abzuziehenden Kostenteilen für Instandsetzungen (also der Nichtmodernisierungsanteil) enthalten.

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