Alle Nachrichten-Artikel vom 23. Mai 2019
Chapeau, Grundgesetz, eine ziemlich perfekte Bilanz
Chapeau, Grundgesetz, eine ziemlich perfekte Bilanz

70 JahreChapeau, Grundgesetz, eine ziemlich perfekte Bilanz

Der letzte Zweck von Gesetzen ist es, das Zusammenleben so zu regeln, dass die Menschen sich nicht die Köpfe einschlagen. Das hat das Grundgesetz nun 70 Jahre lang geschafft. Mehr noch: Es macht die gemeinsame Identität der Deutschen aus, auch der 1990 hinzugekommenen Ostdeutschen.

„So etwas würde die Politik heute nur schwer hinkriegen“
„So etwas würde die Politik heute nur schwer hinkriegen“

Joachim Wieland zu 70 Jahre Grundgesetz„So etwas würde die Politik heute nur schwer hinkriegen“

Joachim Wieland findet das Grundgesetz ziemlich perfekt – allenfalls die Nachhaltigkeit könnte noch drin stehen, sagt der renommierte Verfassungsrechtler von der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer.

Im Anfang war die Würde
Im Anfang war die Würde

70 Jahre GrundgesetzIm Anfang war die Würde

Der Staat ist um des Menschen willen da: Mit diesem Satz stürzten sich nach dem Krieg ein paar Dutzend Männer und Frauen in das Wagnis, Deutschland eine Verfassung zu geben.

Vom Steingarten zum Bienenparadies

GartenVom Steingarten zum Bienenparadies

Für ein Mehr an Summen, Brummen und Krabbeln: Die TV-Leser haben unseren Garten- und Insektenexperten Fragen zum Thema „Bienenfreundlicher Garten“ gestellt. Eine Auswahl.

„Die Fakten und seine Quellen zweifle ich gar nicht an“
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Paul Ziemiak reagiert auf YouTube-Star Rezo„Die Fakten und seine Quellen zweifle ich gar nicht an“

Generalsekretär Paul Ziemiak spricht im Exklusiv-Interview über die Wirkung eines CDU-kritischen Videos von YouTube-Star Rezo, der damit inzwischen mehr als fünf Millionen Menschen erreicht hat.

Nach tödlichem Geisterfahrer-Unfall eines Freigängers: Justiz-Beamtin hofft auf Freispruch
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Kommt es zur Wende vor Gericht?Nach tödlichem Geisterfahrer-Unfall eines Freigängers: Justiz-Beamtin hofft auf Freispruch

Die Vize-Chefin des Wittlicher Gefängnisses ist verurteilt worden, weil ein Häftling während eines Freigangs einen tödlichen Unfall verursacht hatte. Den Freigang hatte die Beamtin angeordnet. Die Bundesanwaltschaft will nachträglich einen Freispruch erwirken.