Medizin Keine Zulassung, trotzdem operiert: Prozess gegen Saarburger Arzt

Trier/Saarburg · Ein ehemaliger Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses soll an der OP von 51 Patienten beteiligt gewesen sein, obwohl er keine notwendige Zulassung als Arzt hatte. Der Luxemburger ist wegen Betrugs und sexueller Nötigung vorbestraft.

Keine Zulassung, trotzdem operiert: Prozess gegen Saarburger Arzt
Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Ein ehemaliger Narkosearzt des Saarburger Krankenhauses steht ab heute wegen gefährlicher Körperverletzung in 51 Fällen vor dem Trierer Landgericht. Dem 66-jährigen vorbestraften Luxemburger wird vorgeworfen, von Juni bis Juli 2013 ohne notwendige Zulassung als Arzt (Approbation) an der Operation von 51 Patienten beteiligt gewesen zu sein.Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Peter Fritzen hat keiner der Patienten einen Gesundheitsschaden erlitten. Trotzdem hat die Trierer Staatsanwaltschaft den Arzt nach zweijährigen Ermittlungen im November 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.Nach herrschender Rechtsauffassung erfülle zunächst einmal jeder Eingriff in die „körperliche Unversehrtheit“ auch durch einen Arzt den Straftatbestand der Körperverletzung. Erst wenn der Patient zuvor seine Einwilligung erteilt habe, handele der Arzt nicht rechtswidrig. Im Falle des ehemaligen Saarburger Arztes seien die Einwilligungen der Patienten jedoch unwirksam, „da die Patienten nicht über die fehlende Approbation aufgeklärt worden waren“, sagt Fritzen.Die Approbation ist dem zuvor im Saarland als niedergelassener Anästhesist tätig gewesenen Mediziner entzogen worden, weil er von 2000 bis 2001 in der Pfalz Leistungen abgerechnet hat, die nicht er, sondern von ihm beauftragte Kollegen erbracht hatten. Dafür wurde der Luxemburger 2005 vom Amtsgericht Neustadt im April 2005 wegen mehrfachen Betrugs zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen verurteilt. Daraufhin hat die Ärztekammer des Saarlandes die Approbation des Arztes widerrufen. Dieser klagte in verschiedenen Instanzen dagegen. Im Laufe des Verfahrens ist dann 2012, als er bereits als Arzt im Saarburger Krankenhaus gearbeitet hat, bekannt geworden, dass er zwei Jahre zuvor wegen sexueller Nötigung einer Arzthelferin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. Daraufhin wies das Oberverwaltungsgericht im Mai 2013 die Klage des Arztes gegen den Entzug seiner Zulassung zurück. Dieser sei unwürdig, weiter seinen Beruf auszuüben, urteilten die Richter. Von diesem Zeitpunkt an hätte er nicht mehr als Mediziner praktizieren dürfen, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. Trotzdem war er weiter im Saarburger Krankenhaus tätig. Seit 1. Januar 2012  war er dort beschäftigt.Offenbar ist die dortige Verwaltung nicht vom zuständigen Landesamt für Soziales (LfS) im Saarland darüber informiert worden, dass der damals 61-Jährige über keine Approbation mehr verfügte. Erst im Juli 2013 erfolgte die Information. Daraufhin hat das Krankenhaus den Arzt fristlos entlassen.Bei dem heute beginnenden Prozess werden dem Anästhesisten  nur die Fälle von unerlaubter Behandlung ab Ende Mai 2013 zur Last gelegt – dem Zeitpunkt, als er wusste, dass er nicht mehr praktizieren durfte.Offenbar werden Kliniken nicht automatisch darüber informiert, wenn Ärzten die Approbation entzogen wird. Laut Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer, erfolgt zwar eine Information an die zuständigen Ärztekammern, die den Entzug in der Personalakte des Arztes vermerken. Aber: „Ein bundesweites Register, in dem entzogene Approbationen aufgelistet sind, gibt es derzeit nicht.“ Daher empfehle die Landesärztekammer allen Arbeitgebern, sich bei Neueinstellungen von Ärzten eine Meldebescheinigung der Bezirksärztekammer vorlegen zu lassen.

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