Berechnung der Kappungsgrenze
Kolumne MietrechtstippBerechnung der Kappungsgrenze
Normale Mieterhöhungen sind nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich. Gleichzeitig sind aber die sogenannten Kappungsgrenzen von 20 Prozent, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf nur von 15 Prozent, zu beachten.