Finanzen Verstößt Nachtragshaushalt gegen Verfassung?

Mainz · Rechnungshof verpasst der Landesregierung eine Ohrfeige. Der Steuerzahlerbund stört sich an Ausgaben ohne Corona-Bezug.

 Geld regiert die Welt – besonders in Corona-Zeiten. Wie das Land das Geld in der Krise verwendet, halten Kritiker für verfassungswidrig.

Geld regiert die Welt – besonders in Corona-Zeiten. Wie das Land das Geld in der Krise verwendet, halten Kritiker für verfassungswidrig.

Foto: Klaus Kimmling

Die Corona-Krise fordert die staatlichen Haushalte. Der rheinland-pfälzische Landtag soll am Donnerstag zum zweiten Mal Milliarden zur Bekämpfung der Pandemie freigeben. Der Rechnungshof hält den zweiten Nachtragshaushalt der Landesregierung allerdings in Teilen für verfassungswidrig. Die Prüfer aus Speyer erklären, dass das milliardenschwere Sondervermögen das „Budgetrecht des Parlaments tangiert“ und zieht die Begründung von Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in Zweifel.

Kernvorwurf: Das Parlament entscheidet nun und darf danach bis Ende 2022 nicht mehr mitreden. Der aktuelle Landtag gäbe Mittel für einen Zeitraum frei, wenn schon längst ein neues Parlament gewählt ist. Auch die Kreditaufnahme für die Jahre 2022 und 2023 wird im Schreiben des Präsidenten Jörg Berres, das unserer Zeitung exklusiv vorliegt, kritisiert.

Um die Argumentation der Prüfer zu verstehen, muss man wissen, dass der Landtag in seinem Haushalt üblicherweise das Budget für genau ein Haushaltsjahr festlegt. Hintergrund ist, so sehen es der Rechnungshof und die gängige Rechtsprechung, die „Verfassungsprinzipien der Vollständigkeit und Einheit des Haushalts sowie von den Grundsätzen der Jährlichkeit und Fälligkeit“. Kurz zusammengefasst: ein Jahr, ein Haushalt.

Die Steuermittel aus Sondervermögen hingegen würden allerdings bis zum Ende des Jahres 2022 verfügbar sein. Finanzministerin Ahnen hatte erklärt, dass so Planungssicherheit hergestellt werden soll. Im Sondervermögen stecken vor allem Leistungen, die Wirtschaft und Gesellschaft helfen sollen, die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Ahnen hat vor, das Parlament regelmäßig über den Ausgabenstand zu informieren.

Verfassungsrechtlich problematisch und dazu unnötig hält der Rechnungshof dagegen: „Die im Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermögens vorgesehenen Maßnahmen können ohne Nachteile bezüglich der Transparenz und der Planungssicherheit für die Zuwendungsempfänger auch über den Landeshaushalt abgewickelt werden.“

Dazu sieht die Berres-Behörde die Regeln der Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Auch das kann man zugespitzt als verfassungswidrig bezeichnen. Der Grund: Die Schuldenbremse erlaubt es bei außergewöhnlichen Ereignissen, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Die Corona-Krise ist solch ein Fall. Darüber herrscht Einigkeit. Das Krisenjahr ist allerdings 2020. Die Kredite nimmt das Land bis 2023 auf: „Nach Auffassung des Rechnungshofs steht es mit der Schuldenbremse nicht im Einklang, Mittel für einen mehrjährigen Bedarf zulasten der Nettokreditaufnahme 2020 unter Berufung auf die vorliegende außergewöhnliche Notsituation (...) vorzusehen.“

Als Nebeneffekt verzerren diese Maßnahmen auch Kennziffern des Haushalts. Technisch gesehen liegt die Investitionsquote für 2020 plötzlich bei 10,4 Prozent. Einen guten Teil dieser Investitionen tätigt das Land aber erst in den kommenden Jahren.

René Quante, Geschäftsführer des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes, fühlt sich durch die Kritik des Rechnungshofs bekräftigt. Er hält den Nachtragshaushalt noch aus einem anderen Grunde für verfassungswidrig. „Die Landesregierung muss erst einmal die milliardenschweren Rücklagen aufbrauchen, ehe sie neue Schulden aufnimmt und das Land über Jahrzehnte belastet“, sagt er und fordert die Ampelkoalition auf, „eklatante Mängel“ zu beseitigen. „Wenn es keine Änderung der Schuldenpolitik gibt, sollten die CDU oder AfD eine Verfassungsklage einreichen.“

Dem Versprechen von Finanzministerin Ahnen, hohe Rücklagen im Haushalt im kommenden Jahr nicht für teure Versprechen im Wahlkampf auszugeben, glaubt Quante nicht. „Politisch wird die Ampel doch nicht das Risiko eingehen, einem möglichen Ministerpräsidenten Christian Baldauf zwei Milliarden Euro an ­Rücklagen für CDU-Projekte zu vererben“, betont er.

Quante sagt, er störe sich auch daran, dass nicht überall Corona drin sei, wo das Corona-Label draufstehe. Das sei schon beim ersten Nachtragshaushalt der Fall gewesen, wo das Land mehr als 50 Millionen Euro eingeplant habe, um Borkenkäfer-Schäden zu bekämpfen. „Wenn der Borkenkäfer durch das Virus nicht mutiert sein sollte, sehe ich den Bezug zur Corona-Krise nicht. Auch Solar-Carports helfen Unternehmen in der Krise nicht. Da könnte die Ampel ja gleich Freibier für alle beschließen“, wettert Quante.

Bei dem vom Rechnungshof bekrittelten Sondervermögen sieht der Steuerzahlerbund, dessen Vorsitz Rainer Brüderle führt, auch den liberalen Landespolitiker Volker Wissing in der Zwickmühle. „Er wird als FDP-Generalsekretär im Bund die Art von Schuldenpolitik kritisieren, für die er im Land als Wirtschaftsminister die Hand hebt. Wenn Herr Wissing jemals einen Moment gesucht hat, in Mainz mit der Faust ordentlich auf den Tisch zu hauen, ist er jetzt gekommen“, fordert Quante.

Kritik an der Landesregierung äußert auch die Opposition. Der rheinland-pfälzische CDU-Fraktionschef Christian Baldauf sagt: „Mit verfassungsrechtlich wackeligen Vorhaben ist niemandem gedient. Die Landesregierung muss die wichtige Unterstützung von Wirtschaft und Gesellschaft auf rechtlich sicheren Boden stellen.“ AfD-Fraktionschef Uwe Junge betont, die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts sei höchst „fragwürdig“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort