Abgeordnete zahlen zu

MAINZ. (win) Privat versicherte rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete werden über eine Pauschale an ihren Krankenkosten beteiligt. Das stellt eine von allen Fraktionen vorgelegte Ergänzung des Abgeordnetengesetzes klar.

Volksvertreter können im Regelfall selbst entscheiden, ob sie weiter der Gesetzlichen Krankenversicherung angehören wollen oder sich wie die Beamten privat versichern und Zuschüsse nach der Beihilfeverordnung erhalten. Bei einer privaten Absicherung mit Beihilfezahlungen soll nach Angaben eines Landtagssprechers die bereits geübte Praxis jetzt gesetzlich festgelegt werden. Danach müssen Landtagspräsidenten und Fraktions-Chefs, die doppelte Diäten erhalten, bis zu 750 Euro jährlich an Beihilfe selbst tragen. Bei einfachen Abgeordneten wird ein Selbstbehalt von maximal 450 Euro fällig. Landtagsvizepräsidenten, die die 1,5-fache Diät erhalten, müssen bis zu 600 Euro zuzahlen. Damit werden privat versicherte Abgeordnete bei der im Dezember 2002 beschlossenen Kostendämpfungspauschale leitenden höheren Beamten gleichgestellt. Angesichts der gestaffelten Eigenbeteiligung, die bisher nur für die Landesbeamten gilt und je nach Besoldungsgruppe zwischen 100 und 750 Euro jährlich liegt, wird in Rheinland-Pfalz auf die bundesweit umstrittenen 20 Euro Praxisgebühr für Beamte und beamten-ähnlich versicherte Abgeordnete verzichtet. Durch eine Änderung im Beihilferecht müssen Landesbeamte allerdings neben der Kostendämpfungspauschale seit vergangenem Jahr auch monatlich 13 Euro zusätzlich zahlen, wenn sie Wahlleistung wie eine Chefarztbehandlung vereinbaren.

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