Agovic und kein Ende

KOBLENZ. (DiL) Vor dem Oberlandesgericht hat das letzte Kapitel der juristischen Aufbereitung des Agovic-Ausbruchs aus der Justizvollzugsanstalt Trier begonnen. Zwei JVA-Bedienstete verlangen Schmerzensgeld vom Land Rheinland-Pfalz.

Der Vorgang entbehrt nicht einer gewissen Skurrilität: Die beiden Bediensteten, die beim Ausbruch des "Tropical"-Mörders Muhamed Agovic im Dezember 2000 kurzfristig als Geiseln genommen worden waren, verlangen eine Entschädigung ihres Dienstherrn, des Landes Rheinland-Pfalz. Agovic hatte sie mit einer Waffe bedroht, die eine andere Mitarbeiterin der JVA nebst Ausbruchswerkzeug ins Gefängnis geschmuggelt hatte. Beim Landgericht Trier waren die Kläger vor zwei Jahren abgeblitzt. Zwar war nicht bestritten worden, dass sie durch den Vorfall gesundheitliche und psychische Schäden erlitten hatten. Aber das Gericht befand seinerzeit, die beiden Männer hätten durch Nachlässigkeit bei der Kontrolle Agovics die Geschehnisse mitverschuldet. Der 1. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Koblenz muss nun über die Berufung entscheiden. Gestern hatte man eine mündliche Verhandlung angesetzt. Es gehe um ein "bedeutendes Schmerzensgeld", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Man werde "entscheiden, nachdem der Hergang der Geiselnahme durch Vernehmung von Zeugen geklärt und zur Schädigung ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt worden ist."

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