Apothekerkammer muss DocMorris nicht als Mitglied aufnehmen

Saarlouis (dpa/lrs) · Die saarländische Apothekerkammer muss die niederländische Versand-Apotheke DocMorris nicht als Mitglied aufnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes nach einer Mitteilung vom Dienstag entschieden.

Pflichtmitglieder in der Kammer seien alle Apotheker, die ihren Beruf im Saarland ausübten, was bei der Kapitalgesellschaft DocMorris aber nicht der Fall sei, hieß es zur Begründung. Die angestellte Apothekerin des Unternehmens in der Filiale in Saarbrücken sei hingegen Mitglied der Berufsorganisation, deshalb werde DocMorris auch nicht in seinen Rechten verletzt (Az.: 1 K 1135/07). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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