Prozess Bäcker-Innung verliert vor Trierer Verwaltungsgericht

Trier · Schlappe für die Bäcker-Innung Mosel-Eifel-Hunsrück-Region: Die Erhebung einer sogenannten Lehrlingsbetreuungsgebühr von Nichtmitgliedern ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Weil das Trierer Verwaltungsgericht diese im Fall der regionalen Bäcker-Innung  nicht für erfüllt ansieht, haben die Richter einem Traben-Trarbacher Bäckerei-Chef recht gegeben, der gegen einen Gebührenbescheid geklagt hatte.

Holger Linden, Chef der Bäckerei Wildbadmühle, sollte im vergangenen  Jahr erstmals insgesamt 360 Euro für drei Ausbildungsjahre seiner zwei neuen Azubis zahlen (der TV berichtete). Das Unternehmen hat 100 Mitarbeiter, 15 davon sind Azubis. Linden legte gegen die Bescheide erst Widerspruch ein und zog schließlich vor den Kadi. Bei der Lehrlingsbetreuungsgebühr handele es sich um einen heimlichen Beitrag, begründete Nichtinnungsmitglied Linden seinen Widerspruch.

Unterstützt wurde der Traben-­Trarbacher Bäcker vom Geschäftsführer des Bundesverbands für freie Kammern, Kai Boeddinghaus. Der Kasseler ist den Trierer Verwaltungsrichtern bestens bekannt, weil er schon diverse Kammerkritiker bei ihren Klagen erfolgreich unterstützt hatte. Und auch dieses Mal fuhr die Klägerseite einen Erfolg ein. Das Trierer Verwaltungsgericht bezeichnete die Gebührenbescheide jetzt als rechtswidrig und hob diese auf. Das geht aus dem unserer Zeitung vorliegenden Urteil hervor. Zwar gestanden die Trierer Verwaltungsrichter der Bäcker-Innung zu, dass sie auch von Nichtmitgliedern Gebühren erheben dürfe. Allerdings sei die erhobene Lehrlingsbetreuungsgebühr „mit den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts nicht vereinbar“, heißt es wörtlich in dem 15-seitigen Urteil. So mangele es beispielsweise an einer expliziten Festlegung der einzelnen gebührenpflichtigen Leistungen der Innung, kritisieren die Richter.

Darüber hinaus werde im Gebührenverzeichnis gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Nichtinnungsmitglieder würden demnach bei der Lehrlingsgebühr unverhältnismäßig höher zur Kasse gebeten als Mitglieder. Auch weitere Punkte wurden von den Richtern kritisiert.

Kammerkritiker Boeddinghaus sprach am Dienstag von einem „glockenklaren Urteil“, das Signalwirkung über die Bäcker-Innung hinaus habe. Welche Auswirkungen der Richterspruch auf weitere Betriebe hat, die keiner Innung angehören, war zunächst unklar. Allein im Bereich Mosel-Eifel-Hunsrück-Region gibt es 15 Bäckerbetriebe, die kein Innungsbetrieb sind. Das Gericht hat eine Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.

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