Bistum reagiert auf schwere Missbrauchsvorwürfe gegenüber Priester (Update)

Trier · Nach TV-Informationen hat das Bistum Trier den beschuldigten Pfarrer offenbar vorläufig suspendiert. Ein kirchengerichtliches Verfahren soll eingeleitet worden sein. Dem katholischen Priester einer saarländischen Pfarrei wird vorgeworfen, Kinder sexuell missbraucht und Waffen im Schrank der Sakristei gehortet zu haben.

Update 21.05.2016

Das behaupten Pfarrangehörige. Mindestens drei Mal hat die Staatsanwaltschaft gegen den Geistlichen ermittelt - 2006, 2013 und 2016. Der Priester hatte weiter Messen gehalten. Das Bistum Trier hat die Suspendierung noch nicht bestätigt.

Wenn Monika Oberringer-Brück an Pfarrer Z. (Name geändert) denkt, steigt Wut in ihr hoch. "Er hat die Jungen in der Bücherei auf den Schoß genommen und ihnen in die Unterhose gegriffen", sagt die 64-Jährige. Ihr Sohn, damals zehn Jahre alt, habe es ihr in den 1980er Jahren so geschildert. Ein Zeitungsartikel im vergangenen Jahr hatte den Vorfall wieder ins Gedächtnis der Mutter katapultiert.

Gremien zurückgetreten

Darin stand unter anderem, dass Pfarrer Z. nach der Feier mit den Kommunionkindern beurlaubt werde. Als Grund gab das Bistum Trier Konflikte zwischen dem Leiter der Pfarreiengemeinschaft und dem als Kooperator tätigen Pfarrer Z. an. Darauf traten Pfarrverwaltungs- und Pfarrgemeinderat bis auf ein Mitglied zurück, aus Solidarität mit Z. Fast 30 Jahre lang war der Mittsechziger in der saarländischen Pfarrei tätig. Oberringer-Brück will aufklären und verlangt dies auch vom Bistum Trier. Auch Klaus Lang, pensionierter Kripobeamter, äußert schwere Vorwürfe. Er glaubt, den wahren Grund für die Beurlaubung von Z. und seine anschließende Versetzung in den Ruhestand zu kennen. "Seit mehreren Jahren - der Pastor selbst sagt, es seien zwanzig - fuhr er mit ausgesuchten einzelnen Messdienern im Kindes- und Jugendalter in Urlaub", sagt Lang. Mit seinem "Lieblingsmessdiener" sei er sogar zur Abschiedsfeier von Erzbischof Robert Zollitsch nach Freiburg gereist. Lang hat seine Kenntnisse und Mutmaßungen in Briefe gepackt und ans Landeskriminalamt Saarbücken, ans Bistum Trier und an Stephan Ackermann, Bischof von Trier und Missbrauchsbeauftragter der katholischen Kirche in Deutschland, geschickt.

Brisanter Briefinhalt

Darin steht unter anderem, dass sich Pfarrer Z. das Vertrauen von Angestellten eines heilpädagogischen Kinderheims erschlichen haben soll. "Er gab vor, den Kindern bei der Resozialisierung behilflich zu sein, indem er sie als Messdiener einsetzte", sagt Lang. Nach den Messen habe er die Kinder zu "Entspannungszwecken" gebadet. Auch von zwei Waffen mit Munition im Schrank der Sakristei will der ehemalige Hauptkommissar wissen. Er fordert Aufklärung. Auch ein weiterer Pfarrangehöriger will von sexuellem Missbrauch durch den Geistlichen wissen und warum viele seiner Meinung nach schweigen. "Er war hier wie ein kleiner Herrgott. Überlegen Sie mal, da hätte man was gemacht", sagt er gegenüber unserer Zeitung. Mindestens drei Mal hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Pfarrer Z. ein Verfahren wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs an Kindern geführt: 2006, 2013 und 2016. Die Ermittlungen seien jeweils wegen mangelnden Tatnachweises und in einem Fall wegen Verjährung eingestellt worden, sagt Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Folgenreiche Formalität

Zu weiteren Auskünften sei die Staatsanwaltschaft nicht bereit. Nach TV-Informationen wurden die Akten der Staatsanwaltschaft Pfarrer Z. betreffend am 28. Januar zu einem Forscher der laufenden Missbrauchsstudie (siehe Extra) nach Heidelberg gegeben, die jüngste Akte zum Bistum Trier. Während der TV-Recherche wurde das Verfahren wegen des möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingestellt. Der Grund: Das "falsche" Amtsgericht hatte eine Hausdurchsuchung veranlasst. Weil der Priester seit seiner Beurlaubung und Versetzung in den Ruhestand in einem Moselort lebt, sei nicht das Amtsgericht Saarbrücken zuständig gewesen, erklärte Christiane Schmitt vom Landgericht Saarbrücken unserer Zeitung. "Eine Formalität", sagt sie. Deshalb wurde das Verfahren eingestellt? "Ja", bestätigt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken.

Konsequenzen

Welche Konsequenzen hat das Bistum Trier all die Jahre gezogen? "Mit Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte können wir zu konkreten Personalfällen oder laufenden Untersuchungen grundsätzlich keine Auskünfte erteilen", sagt Bistumssprecher André Uzulis auf TV-Anfrage. Man könne davon ausgehen, dass das Bistum Trier entsprechend den von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien agiere. Die Beurlaubung von Z. "stand nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit Missbrauchsvorwürfen, sondern war Konsequenz eines schon lange schwelenden Konfliktes von Pfarrer Z. mit seinen Vorgesetzten, in dem er sich wiederholt nicht an Absprachen und Anweisungen gehalten hatte", sagt der Bistumssprecher. Im Jahr 2015 seien die pfarrlichen Gremien und die Gläubigen im Gottesdienst über die Gründe der Beurlaubung informiert worden. Die Frage, ob ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Beschuldigten laufe, beantwortete der Bistumssprecher nicht. Der Leiter der Pfarreiengemeinschaft war zu einer Stellungnahme nicht bereit, Pfarrer Z. nicht erreichbar. Doch Guido Britz aus St. Ingbert, Anwalt von Z., nimmt Stellung: "Es wurden bei dem Beschuldigten keine Waffen gefunden." Entgegen der Aussage der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sagt Britz: "Die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs wurden nie wegen Verjährung eingestellt, alle wegen mangelnden Tatnachweises." In einem Moselort hält Pfarrer Z. weiterhin Messen. Mit Eintritt in den Ruhestand habe er wie jeder andere Priester auch, die Möglichkeit, gottesdienstliche Aushilfen zu übernehmen, sagt Uzulis.Extra: Missbrauchsstudie

Im März 2014 hatte die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) das neue Forschungsprojekt vorgestellt - "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". Harald Dreßing vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim leitet das Projekt. Unter anderem ist das Kriminologische Institut der Universität Heidelberg an dem Projekt beteiligt. Mit dem Abschluss der Studie ist Ende 2017 zu rechnen, sagt André Uzulis, Sprecher des Bistums Trier. Im Laufe dieses Jahres würden die Forscher vor8aussichtlich einen Zwischenbericht vorlegen. Laut Harald Dreßing haben alle Bistümer sich zur Mitarbeit an der Studie verpflichtet. Unter anderem werde in 18 Diözesen eine Analyse der Personalakten bei Priestern und Diakonen erfolgen, die im Jahr 2000 noch lebten. Auch Akten der Staatsanwaltschaften interessieren die Forscher: "Wir haben von den Generalvikaren die Aktenzeichen von dort bekannten Strafverfahren gegen katholische Priester erhalten und die Staatsanwaltschaften um die Genehmigung der Akteneinsicht gebeten", sagt Dreßing. Die Genehmigung sei "ganz überwiegend" erteilt worden, so dass bereits über 200 Akten zur Auswertung zur Verfügung stehen würden. Eine Reihe von Strafakten sei wegen Zeitablaufs nach den allgemeinen Vorschriften für die Aktenführung bereits vernichtet. Es ist die zweite Missbrauchsstudie, die die DBK in Auftrag gegeben hat. Die erste unter der Leitung von Christian Pfeiffer, dem ehemaligen Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Hannover, war an einem Zerwürfnis zwischen der DBK und Pfeiffer gescheitert. Die DBK sagte damals, dass Vertrauensverhältnis der Bischöfe zu Pfeiffer sei erschüttert, Pfeiffer sprach von Zensur. katExtra 70 beschuldigte Priester im Bistum Trier

Seit 2010 haben sich bis 31. Dezember 2015 insgesamt 125 Missbrauchsopfer beim Bistum Trier gemeldet. Beschuldigt wurden insgesamt 70 Geistliche, 40 verstorbene und 30 noch lebende Priester. Alle Taten lägen vor 2010, zum Teil Jahrzehnte zurück, sagt André Uzulis, Sprecher des Bistums Trier. 90 Anträge auf materielle Leistung in Anerkennung des Leids seien gestellt worden, 83 Anträge bewilligt. Die Gesamtsumme der bisherigen Entschädigungen beläuft sich auf 411.500 Euro. "Die Mittel dafür werden dem Bischöflichen Stuhl entnommen. Es handelt sich also nicht um Kirchensteuermittel", sagt Uzulis. Zehn Verfahren gegen Priester seien bislang durch den Bischof im Auftrag oder mit Zustimmung der römischen Glaubenskongregation endgültig entschieden - die Be8strafung reicht von Entlassung aus dem Klerikerstand (zwei Priester) bis hin zu dauerhaftem öffentlichen Zelebrationsverbot (fünf Priester). In fünf Fällen hat sich laut Uzulis der Missbrauchsvorwurf nicht bestätigt. In drei Fällen läuft noch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. kat

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