Bistum Trier: Kirchengericht entscheidet über Maulkorb für Mitarbeitervertreter

Trier · Darf das Bistum Trier seiner Mitarbeitervertretung einen Maulkorb verpassen? Über diese Frage hat heute das kirchliche Arbeitsgericht in Mainz entschieden.



Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums Trier durfte sich kritisch über das Sparpaket von Bischof Stephan Ackermann äußern. Das hat heute das kirchliche Arbeitsgericht in Mainz entschieden.

Die Gesamt-Mitarbeitervertretung des Bistums hatte sich in einer Pressemitteilung kritisch über die Sparpolitik von Bischof Stephan Ackermann geäußert. Bei Generalvikar Georg Bätzing stieß dies auf wenig Gegenliebe. Ein Vergleichsvorschlag des auch fürs Bistum Trier zuständigen kirchlichen Arbeitsgerichts in Mainz scheiterte. Deshalb muss das Gericht nun entscheiden, ob die Mitarbeitervertretung sich äußern durfte oder nicht.

Mehr zum Thema in Kürze auf volksfreund.de und in der TV-Mittwochausgabe.

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