Bundesgerichtshof kippt Trierer Drogen-Urteil

Trier/Karlsruhe. (sey) Der Bundesgerichtshof hat erneut ein Urteil des Trierer Landgerichts aufgehoben. Danach muss der Drogenprozess gegen eine 39-jährige Frau aus Saarburg neu aufgerollt werden. Die Frau war - mit zwei weiteren Angeklagten - im vorigen Jahr von der Dritten Großen Strafkammer zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Gegen dieses Urteil hatte ihr Verteidiger Otmar Schaffarczyk Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Mit Erfolg, wie sich jetzt herausstellte. Der Zweite Strafsenat hob das Urteil gegen die 39-Jährige auf; der Prozess muss nun vor einer anderen Kammer des Trierer Gerichts neu verhandelt werden. Im BGH-Beschluss wird deutliche Kritik an der Trierer Urteilsbegründung geübt. Die Ausführungen seien "unklar, unübersichtlich und widersprüchlich", heißt es da.

Der BGH hatte erst unlängst auch ein anderes Urteil der Dritten Großen Strafkammer kassiert: die Freisprüche von drei Angeklagten im sogenannten Tierfett-Verfahren (TV vom 16. Januar). Die Gründe: Lücken und Widersprüche in der Urteilsbegründung, wichtige belastende Indizien seien nicht ausreichend gewürdigt worden. Auch dieser Mammut-Prozess muss neu verhandelt werden.

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