Cattenom: Nur bei gravierenden Zwischenfällen erfolgt Meldung an Landesbehörden

Cattenom · Warum sind die zuständigen Landesbehörden nicht über die Teilevakuierung des dritten Reaktorblocks des Atomkraftwerks Cattenom am Montag informiert worden?

 AKW Cattenom. Foto: Karaba/Archiv

AKW Cattenom. Foto: Karaba/Archiv

Die Nachricht sorgte am Montag für Unruhe: Der dritte Block des Kernkraftwerks Cattenom musste teilweise evakuiert werden, nachdem es einen Alarm wegen erhöhter Radioaktivität gegeben hat und zwölf Mitarbeiter medizinisch untersucht wurden . Der Kraftwerksbetreiber, der französische Energiekonzern EDF hüllte sich fast den ganzen Tag in Schweigen, bevor er am via Kurzmitteilungsdienst Twitter mitteilte: Fehlalarm.

Der Zwischenfall sorgt aber auch deswegen für Unruhe, weil offenbar weder die zuständigen Behörden in Luxemburg noch im Saarland oder Rheinland-Pfalz über die zunächst vermutete erhöhte Radioaktivität in dem Reaktorblock informiert worden sind.

Eine Nachfrage unserer Zeitung bei der für den Katastrophenschutz im Land zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat ergeben, dass dort keine Meldung über die Teilevakuierung des Reaktorblocks eingegangen war. Die letzte Meldung, die das Kernkraftwerk Cattenom betrifft, stammt laut ADD vom 22. September. Darin wird der Behörde mitgeteilt, dass es Unterlagen zu verwendeten Reaktorbauteilen nicht vollständig waren.

Laut rheinland-pfälzischen Umwelt- und Energieministerium erfolgt eine Information der Landesregierung über "besondere Ereignisse im Kernkraftwerk Cattenom" auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich über den "Informationsaustausch bei Vorkommnissen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können". Falls durch solche Ereignisse Rheinland-Pfalz betroffen sein könnte, würde die Landesregierung "unverzüglich" per Telefax durch die Präfektur in Metz informiert, sagt eine Ministeriumssprecherin.

Über andere "signifikante Ereignisse", die auf der von null bis sieben reichenden internationalen Skala für Zwischenfälle in Atomanlagen mindestens mit der zweitniedrigsten Stufe eins bewertet würden und keine Auswirkungen für Rheinland-Pfalz hätten, würde das Land sowohl vom Kraftwerksbetreiber EDF als auch von der französischen Atomaufsicht ASN "innerhalb von ein bis zwei Tagen per Mail" informiert, heißt es aus dem Ministerium. "Über die häufigeren, aber in ihren Auswirkungen geringeren Pannen der Stufe null wird die Landesregierung bei den jährlich stattfindenden Sitzungen der deutsch-französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) informiert", sagt die Ministeriumssprecherin.

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