Justiz CDU will abgelehnten „Eifeler Taliban“ nicht länger dulden

Prüm/Mainz · Rheinland-Pfalz schiebt nur in Ausnahmefällen nach Afghanistan ab. Davon profitieren viele.

 Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport Rheinmünster im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug (Archivfoto)

Abgelehnte Asylbewerber steigen am Baden-Airport Rheinmünster im Rahmen einer landesweiten Sammelabschiebung in ein Flugzeug (Archivfoto)

Foto: dpa/Patrick Seeger

Der Fall des als „Prümer Taliban“ bekannt gewordenen afghanischen Asylbewerbers Khan A. erhitzt weiter die Gemüter. Die rheinland-pfälzische CDU hat jetzt die Abschiebung des zuletzt im Eifelkreis Bitburg-Prüm lebenden 22-Jährigen gefordert. „Warum sollte er eine Duldung bekommen?“, sagte der Innenexperte der CDU-Landtagsfraktion, Matthias Lammert, unserer Zeitung. Der junge Mann habe die deutschen Gerichte lange genug beschäftigt, sagt Lammert, und das teilweise durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen.

Khan A. war vor über einem Jahr von einem Sondereinsatzkommando in Prüm verhaftet worden. Er hatte sich bei einer Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst Dutzender Verbrechen an der Seite der Taliban  bezichtigt.

Demnach war er als Leibwächter eines Taliban-Kommandeurs in mindestens 50 Fällen dabei, als von den radikal-islamistischen Extremisten zum Tode verurteilte Afghanen abgeholt und später ermordet wurden. Auf den Angaben des 22-Jährigen fußte letztlich auch die Anklage der Bundesanwaltschaft.

Die Kehrtwende kam im Prozess vor dem Staatsschutzsenat des Koblenzer Oberlandesgerichts: Am sechsten Verhandlungstag widerrief der junge Afghane sein Geständnis. Demnach hatte sich der im Juni 2015 über den Iran und die Türkei nach Deutschland geflüchtete Afghane die Geschichte nur ausgedacht, um seine Chancen zu erhöhen, in Deutschland als Asylbewerber anerkannt zu werden. Eine durchaus gängige Praxis, wie Experten im Laufe des sich über fünf Monate hinziehenden Prozesses erläuterten.

Für Khan A. endete das Verfahren mit einem Freispruch. „Im Zweifel für den Angeklagten“, urteilten die Richter. Wie unsere Zeitung bereits berichtete, ist auch das Asylverfahren des schon vor über einem Jahr abgelehnten Asylbewerbers inzwischen beendet. Er sei  „vollziehbar ausreisepflichtig“, heißt das im offiziellen Behördenjargon.

Ob der 22-jährige Afghane nun auch tatsächlich das Land verlassen muss, ist aber noch unklar. Denn das von den Grünen geführte Mainzer Integrationsministerium ist grundsätzlich gegen Abschiebungen nach Afghanistan, da die Sicherheitslage als zu prekär eingeschätzt wird. Ausnahmen werden nur bei Straftätern und Gefährdern gemacht.

So wurden seit Anfang vergangenen Jahres gerade einmal sieben Afghanen aus Rheinland-Pfalz der Bundespolizei für die Rückführung gemeldet, teilte das Ministerium auf Anfrage dem CDU-Politiker Matthias Lammert mit. Knapp 1000 abgelehnte afghanische Asylbewerber werden nach Angaben von Staatssekretärin Christiane Rohleder dagegen derzeit in Rheinland-Pfalz geduldet.

In welche Kategorie der „Eifeler Taliban“ fällt, dürfte sich demnächst entscheiden. Die ausländerbehördlichen Prüfungen seien noch nicht abgeschlossen, so das Ministerium.

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