Christoph Böhr kämpft jetzt auch um sein Geld

Mainz · Der frühere CDU-Chef Christoph Böhr hat laut Landgericht Mainz seiner Fraktion und seiner Partei vorsätzlich einen schweren finanziellen Schaden zugefügt. Die Union prüft Regressansprüche. Der Trierer will gegen die verhängte Bewährungsstrafe kämpfen.

Mainz. Der Gerichtssaal ist beinahe leer, als der Hauptakteur durch die Tür kommt. Christoph Böhr lächelt, obwohl ihm sicherlich nicht zum Lachen zumute ist. Er schreitet wortlos an den Kameras und Mikrofonen vorbei.
Eineinhalb Stunden zuvor dürfte Böhr fast der Schlag getroffen haben, als der Vorsitzende Richter Hans Lorenz ihn wegen Untreue in zwei besonders schweren Fällen verurteilt hat. Böhr hat stets vehement seine Unschuld beteuert. Jetzt geht es dem tief gefallenen einstigen Spitzenpolitiker, der infolge der Wahlschlappe 2006 alle politischen Ämter verloren und sich aus dem öffentlichen Leben komplett zurückgezogen hat, möglicherweise auch finanziell an den Kragen. Richter Lorenz scheint das zu wissen, als er sagt: "Die Angeklagten können tiefer fallen als andere und härter aufschlagen."
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, prüft die CDU laut Generalsekretär Patrick Schnieder, ob sie Böhr in Regress nehmen kann. Man müsse dies tun, um sich nicht selbst strafbar zu machen. Es geht um hohe Summen: 386 000 Euro mussten an den Landtag und 1,2 Millionen Euro als Strafe an den Bundestag gezahlt werden.
Das Gericht musste laut Richter viele Puzzleteile zusammensetzen, um ein geschlossenes Bild zu haben. E-Mails, Reise- und Buchhaltungsbelege zeigten eindeutig, wie verfahren worden sei: Der damalige CDU-Spitzenkandidat Böhr habe Hilfe von außen gesucht und sei auf Carsten Frigge gestoßen. "Er war Profi, er war der Mann, an dem sich die Hoffnungen der CDU festmachten", sagt der Richter. Frigge habe ausschließlich die Partei beraten. Dieser schüttelt den Kopf und murmelt: "Stimmt nicht."
Redebausteine, Konzepte zur Wählergewinnung und Imagepflege Böhrs und anderes listet der Richter als Leistungen Frigges auf. Hans Lorenz resümiert: "Alles Parteitätigkeit." Beratungsleistungen für die Fraktion (wie sie die Angeklagten behauptet hatten) seien allenfalls "Abfallprodukte" gewesen.
Aus einer E-Mail von Ex-Generalsekretär Claudius Schlumberger an Böhr zitierend, zeigt der Richter auf, man habe sehr genau gewusst, dass die Partei den Berater nicht bezahlen konnte. Deshalb habe man dessen Honorare aus der Fraktionskasse überwiesen. Hinterher seien Rechnungen storniert und neu geschrieben worden. "Der Vorsatz ist durch diese Verschleierungstaktik unübersehbar", folgert Lorenz. Schlumberger sei aber nur "ein Loyalitätstäter" gewesen.
Versuche von Böhr, Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen die Schuld zuzuweisen, durchkreuzt der Richter so: "Böhr hat Frigge beauftragt, nicht Hebgen. Es war seine Aufgabe, finanzielle Rahmenbedingungen abzuklopfen, nicht die von Hebgen." Der ehemalige Partei- und Fraktionschef der Union habe eine Vermögensbetreuungspflicht gehabt, "auch dann, wenn er 16 Stunden am Tag arbeitet, auch dann, wenn er abends müde ist".
Der Vorsitzende Richter räumt nebenbei mit einem Gerücht auf: "Die Beweisaufnahme hat keine Hinweise auf weitere CDU-Mitwisser oder gar Mittäter ergeben." Auszuschließen sei das nicht, es gebe aber keine Belege.
Böhrs Verteidiger Thomas Hermes sagt nach der Urteilsverkündung nur einen Satz: "Wir sind sehr enttäuscht, dass das Gericht ausschließlich der Staatsanwaltschaft gefolgt ist und werden Revision einlegen." Kommentar

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