Den Fürsten die Klöster, den Kirchen das Geld

Der größte Einnahmeposten der Kirchen ist die Kirchensteuer. Mit 250 Millionen Euro kalkuliert das Bistum Trier in diesem Jahr. Hinzu kommen noch einmal 15 Millionen Euro an sogenannten Staatsleistungen.

Trier. (sey) Die rechtlichen Grundlagen für die jährlichen staatlichen Zahlungen an die Kirchen haben historische Wurzeln. Anfang des 19. Jahrhunderts wurden alle Güter von Bistümern, Stiften oder Klöstern den Landesfürsten übereignet. Die Fürsten wiederum verpflichteten sich, den Kirchen regelmäßig Dotationen zu zahlen. Dieser finanzielle Ausgleich wurde später durch Konkordate und Staatskirchenverträge präzisiert, die noch heute nachwirken.

In Rheinland-Pfalz sind die Staatsleistungen laut einem Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums hauptsächlich für die Pfarrerbesoldung und die Bischofsgehälter bestimmt. Gut die Hälfte des für die katholische Kirche bestimmten Geldes geht ans Bistum Trier: 14,7 Millionen Euro (siehe Extra). Noch einmal eine halbe Million Euro schießt das Saarland dazu, das größtenteils zum Bistum Trier gehört.

Laut Bistumssprecher Stephan Kronenburg fließt das Geld in einen "großen Topf", aus dem die Gehälter der Priester, Weihbischöfe und des Bischofs gezahlt werden. Das Gehalt eines "normalen" Geistlichen entspricht dem eines Studienrats (netto circa. 2500 bis 3000 Euro). Der Bischof dürfte dagegen um die 7500 Euro brutto bekommen.

Steigen die Gehälter der Landesbeamten, bekommen auch die Geistlichen mehr Geld.

Und auch die Staatsleistungen werden dementsprechend erhöht.

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