Die Finanzaffäre und ihre Folgen

Die Nürburgring-Affäre und die CDU-Finanzaffäre beherrschen die politische Debatte im Land. Doch bisher gibt es nur zum Chaos an der Eifelrennstrecke einen Untersuchungsausschuss. Wird sich das bald ändern?

Koblenz. Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag hat Klage vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof (VGH) erhoben. Sie will verhindern, dass die SPD-Fraktion die CDU-Finanzaffäre zum Thema eines Untersuchungsausschuss macht. Die Regierungsfraktion der SPD, die die Mehrheit im Landtag stellt, hatte die Einsetzung des Ausschusses im Juni beschlossen.

Traditionell gilt ein Untersuchungsausschuss als Mittel der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Die zentrale Frage des Streits vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz lautet: Darf auch die SPD-Mehrheitsfraktion im Landtag dieses Kontrollinstrument nutzen? Darf sie einen Ausschuss einsetzen, um den Umgang der CDU-Fraktion mit Steuergeldern zu untersuchen? Die SPD-Fraktion sagt Ja, die CDU-Fraktion Nein.

Rückblick: Im März stellte der rheinland-pfälzische Rechnungshof einen Prüfbericht vor. Darin rügt er, dass die CDU-Fraktion in den Haushaltsjahren 2003 bis 2006 rund 478 000 Euro Steuergeld entgegen den Vorgaben des Fraktionsgesetzes verwendet hat. Demnach zahlte die Fraktion rund 400 000 Euro an die Düsseldorfer Unternehmensberatung C4. Früher war der heutige Hamburger Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) ihr Chef. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn und den damaligen rheinland-pfälzischen CDU-Fraktions- und -Landeschef aus Trier, Christoph Böhr. Der Gerichtshof unter Vorsitz von Karl-Friedrich Meyer machte in der Verhandlung deutlich: Die Landesverfassung schließt nicht aus, dass auch die Mehrheitsfraktion einen Untersuchungsausschuss einsetzt. Außerdem ist trotz des Rechnungshofberichts nicht völlig geklärt, was die CDU-Fraktion mit den Steuergeldern gemacht hat, so Meyer. Der Untersuchungsausschuss könne zur Aufklärung beitragen, weil er im Gegensatz zum Rechnungshof zum Beispiel Zeugen befragen kann.

Unklar ist aus Sicht des Gerichts, mit welchen Fragen sich der Ausschuss befassen darf. Hans-Josef Bracht kritisiert den Ausschuss scharf. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion sagte: "Wir stehen kurz vor der Landtagswahl. Der SPD-Fraktion geht es nur um Wahlkampf." Bracht betont, dass der Rechnungshof alles überprüft hat. Landtagsdirektor Lars Brocker hält dagegen: Der Untersuchungsausschuss ist nötig, damit sich das Volk ein Bild davon machen kann, wie die CDU-Fraktion mit Steuern umgeht. Brachts Wahlkampf-Vorwurf weist er zurück.

Wann der Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung bekannt gibt, ist unklar. Er kündigte an, den Beteiligten die Entscheidung oder den Termin für eine Urteilsverkündung schriftlich mitzuteilen.

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