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Verkehr EU-Kommission droht Ryanair

Hahn/Luxemburg · Die Lufthansa scheitert mit ihrer Klage gegen Beihilfen. Aber das Land steht trotzdem weiter unter Verdacht.

 Maschinen vom Typ Boeing 737-800 des irischen Billigfliegers Ryanair auf dem Vorfeld des Flughafens Hahn.

Maschinen vom Typ Boeing 737-800 des irischen Billigfliegers Ryanair auf dem Vorfeld des Flughafens Hahn.

Foto: Thomas Frey

Seit 20 Jahren fliegt die irische Fluggesellschaft Ryanair vom Flughafen Hahn. So richtig gefeiert worden ist das Jubiläum in diesen Tagen aber nicht. Kam zum 15-Jährigen Ryanair-Chef Michael O`Leary noch persönlich auf den Hunsrückflughafen, begnügte man sich diesmal, wie der Flughafen auf seiner Facebook-Seite verkündete, mit einer Torte. Und Ryanair bedankte sich für 46,5 Millionen Passagiere, die in der Zeit mit den Iren vom Hahn aus geflogen sind: Es gab verbilligte Flugtickets.

Die Zeiten, in denen Ryanair auf dem Hahn  hofiert und jede neue Strecke groß angekündigt und gefeiert wurde, sind vorbei. Man hat den Eindruck: Der neue Hahn-Besitzer, das chinesische Firmenimperium HNA, ist froh, dass die irische Fluggesellschaft überhaupt noch vom Hunsrück aus fliegt. Entsprechend fallen auch die Kommentare unter dem Facebook-Eintrag des Flughafens aus. Die Glückwünsche halten sich in Grenzen. Stattdessen kritisieren viele, dass Ryanair im jetzigen Sommerflugplan viele Verbindungen gestrichen hat (der TV berichtete). Wie es im Winter aussieht, ist noch unklar. Noch immer macht Ryanair – im Gegensatz zu anderen Flughäfen wie etwa Luxemburg – keine Angaben zu Flugverbindungen ab November. Fakt ist: Seit Monaten gehen die Passagierzahlen auf dem Hahn zurück. Allein im Februar wurden 21,6 Prozent weniger Passagiere gezählt.

Ryanair entwickelt sich damit zu einer schweren Hypothek für den finanziell immer noch schwer angeschlagenen Flughafen. Zumal noch immer ein Beihilfeverfahren der EU-Kommission am Laufen ist. Dieses hat nichts mit dem gestrigen Urteil des EU-Gerichts in Luxemburg zu tun. Zwar haben darin die Richter eine Klage von Mitbewerber Lufthansa gegen Beihilfen des Landes an Ryanair abgewiesen. In der Entscheidung ist aber nichts davon zu lesen, dass die Zuschüsse für die irische Fluggesellschaft rechtmäßig seien. Die Klage ist nach Ansicht der Richter unzulässig, weil Lufthansa keinen Nachteil durch die finanzielle Unterstützung für Ryanair habe. Auch wenn der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) das Urteil als Erfolg feiert: „Die Landesregierung sieht sich mit dieser Entscheidung des Gerichts in ihrem Vorgehen zur weiteren Entwicklung des Flughafens bestätigt.“

 Lufthansa-Sprecher Helmut Tolksdorf teilte mit: „Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, und werden jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln prüfen.“ Lufthansa sei nach wie vor davon überzeugt, „dass bestimmte Zuwendungen an den Flughafen Hahn sowie Verträge des Flughafens mit Ryanair nicht mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind, und werden uns weiter für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb einsetzen.“ Christoph Goetzmann, Mitglied der Hahn-Geschäftsführung, sagte, er habe das Urteil so erwartet: „Wir nehmen das durchaus freudig auf.“

Laut deren Sprecher betreibt Lufthansa noch zwei andere Verfahren am Europäischen Gericht sowie ein zusätzliches am Oberlandesgericht Koblenz, mit denen sie sich gegen weitere staatliche Unterstützungen zugunsten des Flughafens sowie Ryanair wende. Tolksdorf ergänzte, die EU-Kommission habe mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht bestimmte weitere Zahlungen an Hahn und Ryanair rechtswidrige staatliche Beihilfen gewesen seien und daher nun vertieft geprüft würden.

Das geht auch aus einem unserer Zeitung vorliegenden Schreiben der EU-Kommission an den deutschen Außenminister Heiko Maas (SPD) hervor. Darin werden unter anderem die vom Land an Ryanair gezahlten Marketingzuschüsse für die Aufnahme angeblich neuer Flugrouten vom Hahn als potenzielle Beihilfemaßnahmen gesehen. Sie stellen nach Ansicht der EU-Kommission eher allgemeine Zahlungen an Ryanair für die Stationierung von Flugzeugen am Flughafen Hahn dar. Sie habe daher Zweifel, dass diese mögliche staatliche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, so die EU-Kommission.  Ähnliche Zweifel hegt Brüssel auch bei Zuschüssen für eine Crew- und Pilotenschule von Ryanair sowie eine Wartungshalle der Fluggesellschaft auf dem Hahn.

Das Land hat die Zahlungen als Anlaufbeihilfen deklariert. Die EU-Kommission sieht darin aber unzulässige Betriebsbeihilfen für Ryanair und droht den Iren damit, dass sie die erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen müssen.

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