Die nicht überreichte Ernennungsurkunde

Trier · Wie geht es weiter bei der Besetzung des Postens des Trierer Landgerichtspräsidenten? Im rheinland-pfälzischen Justizministerium hat man darauf auch keine Antwort. Damit bleibt weiter unklar, wann die seit einem Jahr offene Führungsstelle wieder besetzt werden kann.

 Das Trierer Landgericht muss weiter auf einen neuen Präsidenten warten. TV-Foto: Friedemann Vetter

Das Trierer Landgericht muss weiter auf einen neuen Präsidenten warten. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hatte die Ernennungsurkunde schon unterzeichnet. Am 4. September 2013 setzte sie ihre Unterschrift unter die Urkunde, die Markus Gietzen zum neuen Landgerichtspräsidenten in Trier machen sollte.Der Wunschkandidat


Gietzen, Präsident des Zweibrücker Landgerichts, war und ist Wunschkandidat des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff für den seit einem Jahr verwaisten Posten in Trier. Hartloff hatte Dreyer vorgeschlagen, Gietzen nach Trier zu schicken. Sie ist zuständig für die Ernennung und Entlassung von Richtern im Land. Gietzen hatte sich, wohl auf Drängen Hartloffs, am 15. April 2013 auf die Stelle in Trier beworben. Die offizielle Bewerbungsfrist, die mit der Ausschreibung im Dezember 2012 begonnen hatte, war da schon längst überschritten.
Die Ausschreibung erfolgte über ein halbes Jahr, bevor der damalige Trierer Landgerichtspräsident Wolfgang Krämer planmäßig in Ruhestand ging. Vier Bewerbungen waren bis Januar 2013 beim Justizministerium eingegangen. Darunter auch die des Direktors des Koblenzer Amtsgerichts, Karl-Hans Fischer. Dieser galt in Justizkreisen unter den vier Bewerbern als Favorit.
Trotzdem sah man wohl in der Staatskanzlei keine Veranlassung, an der Ernennung von Gietzen als Trierer Landgerichtspräsident zu zweifeln. Für Nachfragen beim Justizministerium habe es keinen Anlass gegeben, antwortete die Chefin der Staatskanzlei, Jacqueline Kraege, im November vergangenen Jahres im Landtag auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.
Am 6. September vergangenen Jahres hielt Hartloff dann die Ernennungsurkunde für Gietzen in der Hand. Allerdings konnte er sie ihm nicht überreichen und ihn damit zum Landgerichtspräsidenten in Trier machen. Denn der Koblenzer Amtsgerichtspräsident Fischer klagte gegen die Ernennung seines Konkurrenten - und bekam zunächst vom Koblenzer Verwaltungsgericht und zuletzt auch vom Oberverwaltungsgericht recht (der TV berichtete).Rechtsausschuss tagt


Das Auswahlverfahren für Gietzen sei fehlerhaft gewesen, urteilten die Richter.
Wann nun der Posten besetzt werden kann, ist völlig unklar. Auch wer künftig der Chef des Trierer Landgerichts werden wird, steht wohl in den Sternen. Hartloff soll dazu am Donnerstag auf Antrag der CDU-Fraktion im Rechtsausschuss des Landtags Auskunft geben.
Thomas Edinger, Landesvorsitzender des Richterbundes, findet deutliche Worte für den Streit. Er spricht von einem "Wahnsinn": "Das Ganze ist einfach nicht zu glauben." Die Pensionierung von Krämer sei ja nicht überraschend gekommen, man habe also Zeit genug gehabt für eine unanfechtbare Kandidatenauswahl, ärgert sich Edinger, der Direktor des Amtsgerichts in Rockenhausen ist. Der seit Monaten dauernde Streit schade der Justiz: "Das Vertrauen der Bürger in die Justiz leidet schwer darunter", sagt der Vorsitzende des Richterbundes. Zumal es nicht das erste Mal sei, dass die Landesregierung ein schlechtes Händchen bei der Besetzung von hochrangigen Richterposten habe. Edinger spielt damit auf den Streit um den Chefposten des Oberlandesgerichts (OLG) in Koblenz an. 2007 ernannte der damalige rheinland-pfälzische Justizminister den Präsidenten des Landessozialgerichts zum OLG-Präsidenten. Dagegen klagte der unterlegene Bewerber, der damalige Präsident des Koblenzer Landgerichts. Mit Erfolg. 2010 kippte das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung des Justizministers mit der Begründung, das Ministerium habe die Entscheidung auf nicht tragfähige Ergebnisse gestützt.
Es könne nicht sein, dass ständig Gerichte über die Besetzung von Richterstellen im Land entscheiden müssen, kritisiert Richterbundchef Edinger.Extra

Wie es im Besetzungsverfahren für die Präsidentenstelle des Landgerichts Trier weitergeht, sei noch unklar, heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Justizministerium. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) werde zurzeit im Ministerium rechtlich ausgewertet. "Erst nach Abschluss der Auswertung kann über die weitere Vorgehensweise entschieden werden", sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Das OVG hatte entschieden, dass die Trierer Stelle vorerst nicht mit dem derzeitigen Präsidenten des Landgerichts Zweibrücken, Markus Gietzen, besetzt werden dürfe, weil die Auswahlentscheidung fehlerhaft gewesen sei. Bei der Entscheidung ging es auch darum, wie alt eine dienstliche Beurteilung eines Bewerbers sein darf. Die Richter kritisierten, dass Gietzen für die Bewerbung auf das Amt in Trier eine Beurteilung bekommen habe, die deutlich besser war als die davor. wie

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