Doerfert zieht vors Verfassungsgericht

Trier/Koblenz · Der zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilte Trierer Gesundheitsmanager Hans-Joachim Doerfert (68) will gegen die jüngste Gerichtsentscheidung Verfassungsbeschwerde einlegen.

Trier/Koblenz. Wenige Tage vor seinem 69. Geburtstag kämpft der ehemalige Chef des katholischen Trierer Gesundheitskonzerns ctt an mehreren Fronten gegen seine drohende Inhaftierung. Nachdem Hans-Joachim Doerfert erst vor zwei Tagen im Volksfreund-Gespräch angekündigt hatte, wegen diverser Erkrankungen einen Antrag auf Haftunfähigkeit zu stellen, steht seit gestern fest, dass er auch vor das Bundesverfassunsgericht in Karlsruhe ziehen wird. "Wir werden nächste Woche gegen die Koblenzer Entscheidung Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte Doerferts Verteidiger Paul Greinert unserer Zeitung. Das Koblenzer Oberlandesgericht hatte die Revision Doer ferts gegen seine Verurteilung als unbegründet verworfen, das Urteil - eineinhalb Jahre Gefängnis - ist damit rechtskräftig.
Weiter unklar ist derweil, was mit Doerferts laufender Bewährung aus einer älteren Verurteilung geschieht. Wird diese widerrufen, drohen dem Trierer Gesundheitsmanager weitere Jahre Haft.
Hans-Joachim Doerfert war 2005 vorzeitig aus der Justizvollzugsanstalt Diez entlassen worden, wo er wegen Untreue und Bestechlichkeit eine zehneinhalbjährige Gefängnisstrafe verbüßte. Etwa die Hälfte der Haftstrafe hatte er zu diesem Zeitpunkt abgesessen.
Für einen möglichen Widerruf ist zunächst die Münchner Staatsanwaltschaft zuständig, weil Doerfert von einem dortigen Gericht seinerzeit verurteilt worden ist. Die Auskunftsfreude der Behörde hält sich allerdings in Grenzen. "Entscheidungen über die Strafaussetzung werden durch die Gerichte in nichtöffentlicher Form getroffen", sagt Sprecher Thomas Steinkraus-Koch. "Und zu nichtöffentlichen Verfahren geben wir als Staatsanwaltschaft keine Erklärungen ab."
Auskunftsfreudiger ist da schon das Amtsgericht in Diez, wo die sogenannte Strafvollstreckungskammer über einen Antrag aus München entscheiden müsste. "Uns liegt kein Antrag vor", sagt Sprecherin Silvia Hennrichs.
Und wenn er in Diez vorläge, wüsste wohl auch Hans-Joachim Doerfert schon Bescheid. Denn der Verurteilte werde über den Antrag informiert und erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme, sagt die Gerichtssprecherin. Eventuell gebe es danach sogar noch eine nichtöffentliche Anhörung des Verurteilten. Und erst im Anschluss entscheide die Strafvollstreckungskammer, ob die Bewährung widerrufen wird.
Versteht sich fast von alleine, dass der Betroffene, aber auch die Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Diezer Gerichts noch rechtlich vorgehen können.
Eine reichlich verzwickte Gemengelage also, in der noch vieles passieren kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort