Landespolitik Dürfen Polizisten bald einbrechen?

Mainz/Berlin · Kriminelle könnten besser ausgespäht werden, sagt Justizminister Mertin – und erntet Kritik.

 Ungewöhnlicher Vorschlag: Minister Herbert Mertin.

Ungewöhnlicher Vorschlag: Minister Herbert Mertin.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) erntet Kritik vom grünen Koalitionspartner und dem liberalen Jugendverband. Der Grund: Er liebäugelt damit, dass Polizisten unbemerkt in Wohnungen von Kriminellen eindringen können, um Staatstrojaner auf Computer zu spielen. Die Spähsoftware soll helfen, Rechner von Tatverdächtigen zu überwachen.

Die jüngste Justizministerkonferenz forderte Bundesministerin Katarina Barley (SPD) aus Schweich auf, ein solches Betretungsrecht zu prüfen. Der Antrag kam von Bayern – und Rheinland-Pfalz. Die Grünen im Land sind verärgert. „Es hat mich sehr gewundert, dass Herr Mertin sich dem bayerischen Vorschlag angeschlossen hat, wo er doch eine Partei vertritt, der die Bürgerrechte wichtig sein sollen“, sagt Grünen-Landeschefin Jutta Paulus, die ein solches Betretungsrecht ablehnt. Sie verweist auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, die im Grundgesetz verankert ist. Auch die Jungen Liberalen in Rheinland-Pfalz warnen vor einem Eingriff in Freiheitsrechte und kritisieren, dass der Staat selber zum Hacker werde, wenn er Schadsoftware installiere.

Mertin verteidigt den Vorstoß damit, dass ein Großteil der Kommunikation verschlüsselt laufe. Ermittler könnten bei schwerer Kriminalität dann nur mithören, wenn sie vorher auf die Endgeräte zugegriffen hätten. Gewöhnliche Telekommunikationsüberwachung – wie das Einschleusen der Trojaner per E-Mail – erreiche nur noch die „dummen Straftäter“. Software über den technischen Weg anzubringen, setze darüber hinaus bestehende Sicherheitslücken voraus, bei denen der Staat das Interesse habe, sie zu schließen. Sie könnten jeden Nutzer treffen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums kündigt an, den Bedarf für eine solche Regelung zu prüfen. Diese müsse sich aber ohnehin an den Vorgaben des Grundgesetzes messen lassen.

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