Eifeler Kinderschänder muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis

Trier · Weil er seine Stieftöchter fast 300 Mal missbraucht hat, muss ein 28-jähriger Mann aus der Eifel für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Zugleich ordnete das Trierer Landgericht die Unterbringung des pädophilen Mannes in einer psychiatrischen Klinik an.

Der aus dem Altkreis Prüm stammende Angeklagte legte kurz nach dem gestrigen Prozessauftakt ein umfangreiches Geständnis ab, nachdem er zunächst nur einen Teil der Vorwürfe eingeräumt hatte. An mindestens zwei seiner drei Stieftöchter hat sich der heute 28-Jährige demnach über einen Zeitraum von insgesamt neun Jahren vergangen. Das Martyrium der jetzt 13, 18 und 22 Jahre jungen Frauen hatte erst ein Ende, nachdem sich die Jüngste Anfang des Jahres der Mutter offenbart hatte und der Stiefvater festgenommen wurde. "Es ist wie bei einer Zeitbombe, die permanent tickt und plötzlich hochgeht", meinte in seiner Urteilsbegründung der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg. Er hielt dem Angeklagten zugute, dass er im Prozess eingeknickt sei und sich besonnen habe. Das Geständnis bezeichnete Keimburg als glaubhaft.

Die vierköpfige Kammer bescheinigte dem als Hilfsarbeiter bei einer Baufirma jobbenden Eifeler eine "ausgeprägte pädophile Triebhaftigkeit", die seine Steuerungsfähigkeit einschränke. "Daher ist er auch erheblich vermindert schuldfähig", sagte der Vorsitzende Richter. Eine Therapie in einer psychiatrischen Klinik sei das Beste für den Angeklagten. "Ich gehe davon aus, dass das etwas bringt", meinte Keimburg.

In dem Prozess wurde bekannt, dass der Angeklagte offenbar selbst ein Missbrauchsopfer ist. Als Fünfjähriger wurde er von seinem Großvater vergewaltigt. Deshalb ermittelt auch der Staatsanwalt.

Für die Ankläger ist der Großvater kein Unbekannter: Er wurde vor vielen Jahren wegen Vergewaltigung der eigenen Tochter verurteilt. Diese ist die Mutter des gestern verurteilten Kinderschänders, der damit das "Resultat" der fast 30 Jahre zurückliegenden Vergewaltigung ist. Sein Großvater ist also auch sein Vater.

Angeklagter: Ich kann die Kinder nicht weinen sehen

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