Ein Herz für den Pfeil

KOBLENZ. Wegen Tätowierungen an den Unterarmen darf ein 43-jähriger Justizbeamter aus Koblenz im Dienst keine kurzärmlige Hemden tragen. Dagegen klagte er jetzt vor dem Verwaltungsgericht und erreichte einen Vergleichsvorschlag: Wenn seine Vorgesetzte das Tattoo nicht will, lässt er es entfernen - dafür soll die Haftanstalt einen Teil der Kosten von etwa 2000 Euro erstatten.

Ein großes Herz mit Pfeil, ein Dolch und die Namen zweier Frauen: Diese Tätowierung war der Anlass dafür, dass der Beamte jeden Sommer mehr schwitzen musste als seine Kollegen. Ein Jahr nach seiner Einstellung 1997 erging die Anordnung, dass er seine in jungen Jahren gestochenen Körperverzierungen im Dienst bedecken müsse. Für die Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) auf der Karthause in Koblenz steht fest: Als Repräsentant einer öffentlichen Aufgabe gehen durch ein derartiges Tattoo seine Autorität und seine Distanz zu den Gefangenen verloren - auch unterschwellig; mit möglichen Auswirkungen auf die Sicherheit in der JVA. Dem wollte der bullige und durchtrainierte Beamte nicht folgen. Er habe auch mit Tätowierung kein Problem, sich Autorität bei den Insassen zu verschaffen. Schwieriger sei es, wenn er im Sommer dick bekleidet in überhitzten Autos Gefangene transportieren müsse. Die körperliche Leistungsfähigkeit sei eingeschränkt, so erläuterte seine Anwältin, und nicht zuletzt würden auch die Grundrechte ihres Mandanten beschnitten. Das Gericht zeigte Verständnis für den Wunsch nach einer Kostenbeteiligung, falls der Mann die Tätowierung entfernen lassen würde. Bis Ende Januar 2005 können sich die Parteien nun einigen, ob und wie eine Beteiligung aussehen könnte.

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