Einblicke in die Rockerbande

Trier · Die Trierer Staatsanwaltschaft hat einem 56-jährigen Mitglied der Rockerbande Hells Angels in einem Prozess vor dem Landgericht nicht beweisen können, dass er sich der Beihilfe zur Freiheitsberaubung schuldig gemacht hat. Das Gericht hat den Kaiserslauterer freigesprochen.

 Strenge Sicherheitsvorkehrungen haben den Hells-Angels-Prozess im Trierer Landgericht begleitet, in dem gestern ein Angeklagter freigesprochen worden ist. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Strenge Sicherheitsvorkehrungen haben den Hells-Angels-Prozess im Trierer Landgericht begleitet, in dem gestern ein Angeklagter freigesprochen worden ist. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Staatsanwalt Wolfgang Barrot ist sichtlich sauer. Es mache keinen Spaß, sich durchgängig anlügen zu lassen, giftet er in Richtung des ihm gegenübersitzenden Angeklagten. Barrot ist überzeugt, dass der 56-jährige Kaiserslauterer nicht unschuldig ist. Seine Schuld beweisen kann Barrot allerdings nicht. Er wirft dem untersetzten Mann, der nach eigenem Bekunden zwei Trinkhallen in Kaiserslautern betreibt und als Hobby Motorradfahren angibt, vor, im Mai vergangenen Jahres dabei gewesen zu sein, als einem aus dem Rockerclub Hells Angels ausgetretenen 48-jährigen Saarländer in einem Trierer Tatoo-Studio alle Hells-Angels-Tätöwierungen schwarz übertätowiert wurden - gegen seinen Willen. Und der Kaiserslauterer, selbst Mitglied der Hells Angels, soll das Opfer, das er persönlich kennt, eingeschüchtert haben. Beihilfe zur Körperverletzung und Freiheitsberaubung wirft die Staatsanwaltschaft dem 56-Jährigen vor.
Doch alle Zeugen sagen in dem seit einem Monat laufenden Prozess aus, dass der unscheinbar wirkende Mann bei der Aktion selbst gar nicht dabei gewesen sei. Selbst das Opfer, das wegen Drogenhandels derzeit in Haft ist und dem an den Armen und am Hals die typischen Hells-Abzeichen noch heute sichtbar schwarz übertätowiert wurden, stellt das so dar.
Alle an der Aktion beteiligten und dafür bereits verurteilten Zeugen, die zum Teil Mitglied der Bande sind, sagen übereinstimmend aus, der Angeklagte habe den Drahtzieher der Zwangstätowierung von Mannheim nach Trier gebracht und sei dann losgeschickt worden, in einem Fast-Food-Restaurant Essen zu kaufen; und der Mann sei erst wieder zurückgekommen, als die Aktion fast abgeschlossen gewesen sei. Der Prozess hat Einblicke in die hierarchische Struktur der Rockerbande gegeben. Zum Zeitpunkt der Aktion in Trier ist der Kaiserslauterer noch sogenanntes Prospect, eine Art Probemitglied ohne Rechte. Das macht auch der letzte gestern vernommene Zeuge, ein ranghohes Mitglied der Hells Angels aus Mannheim, deutlich. Der Angeklagte habe ihn nach Trier fahren müssen: "Es hat ihm egal zu sein, warum." Er habe auch nicht gefragt und habe keine Ahnung von der Aktion gehabt.
Ein Prospect sei so etwas wie der Stift am Bau: "Der hat nichts zu sagen, hälts Maul, holt Bier oder fährt Essen holen", macht Maximilian Endler, Verteidiger des Angeklagten, deutlich. Die Zwangstätowierung zeigt, wie "der Verein", wie der Vorsitzende Richter Armin Hardt die Bande nennt, mit Mitgliedern umgeht, die abtrünnig werden. Die Hells Angels gelten als kriminelle Vereinigung, die häufig in Drogengeschäfte verwickelt und im Rotlichtmilieu tätig ist.
Staatsanwalt Barrot geht davon aus, dass sich die Zeugen vorher abgesprochen haben, um ihren Club-Freund zu decken. Der Rechtsstaat könne es nicht zulassen, dass sich die Bande quasi eine eigene Justiz schaffe. Barrot klammert sich an Widersprüche bei dem vom Angeklagten ausgewählten Schnellrestaurant. Er behauptet, am Bahnhof gewesen zu sein, die Zeugen sagen aber übereinstimmend, dass sie Hamburger von einem nicht am Trie-rer Hauptbahnhof zu findenden Hamburger-Restaurant gegessen haben.
Doch die Widersprüche, die auch der Voristzende Richter Armin Hardt sieht, lassen sich nicht auflösen. Daher spricht er den 56-jährigen, nicht vorbestraften Kaiserslauterer frei. Als Kronzeuge für den Freispruch nennt Hardt das Opfer, das sich sicherlich nicht mit den anderen Zeugen abgesprochen habe.

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