Entlastendes Gutachten

TRIER. Weil er einem 57-jährigen Zechkumpanen eine volle Halbliter-Bierflasche an den Kopf geworfen hat, muss ein 26-jähriger Mann für ein Jahr und neun Monate hinter Gitter. Das hat am Freitag das Trierer Schwurgericht entschieden.

Jörg H. ist - dank der Gerichtsmedizin - noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Der 26-Jährige hatte Anfang Januar einem aus Gerolstein stammenden Saufkumpel im Streit eine volle Bierflasche an den Kopf geworfen. Das Opfer kam ins Krankenhaus, starb zwei Tage später an den Folgen einer Gehirnblutung. Jörg H. wurde verhaftet, die Anklage: Körperverletzung mit Todesfolge. Die Trierer Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 57-Jährige an den Folgen des Flaschenwurfs gestorben war. Dass dem nicht so war, brachte erst das medizinische Gutachten an den Tag. Danach stand die Gehirnblutung des Mannes in keinem Zusammenhang mit der Bierflaschen-Verletzung. Wie die Gerichtsmediziner anhand der Alkoholkonzentration feststellten, kam es zu der tödlichen Blutung "frühestens 15 Stunden nach der Attacke". Da beide Streithähne zum Tatzeitpunkt laut Richterin Irmtrud Finkelgruen rund drei Promille im Blut hatten, hätte auch der Bluterguss eine ähnlich hohe Konzentration aufweisen müssen. Diese lag allerdings bei 0,0 Promille. "Damit gab es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Bierflaschenwurf und der Gehirnblutung", sagt Finkelgruen. Glück für den Angeklagten: Der Vorwurf Körperverletzung mit Todesfolge war somit vom Tisch. Blieb eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung samt Einweisung des seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzenden 26-Jährigen in eine Entziehungsanstalt. Das Urteil ist rechtskräftig. Jörg H. gehörte der selben Gerolsteiner Säuferszene an wie der am Vortag wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Guido H. Dieser hatte einen 54 Jahre alten Zechkumpanen erstochen und beraubt.

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