Erste Missbrauchsopfer bekommen Geld

Die ersten Missbrauchsopfer aus dem Bistum Trier werden in den nächsten Tagen eine finanzielle Entschädigung bekommen. Das kündigte Triers Bischof Stephan Ackermann (48) gestern Abend in einem Gespräch mit unserer Zeitung an.

Trier. Das von der katholischen Kirche Anfang März vorgestellte Modell zur Entschädigung von Missbrauchsopfern wird von den Betroffenen trotz der im Vorfeld geäußerten Kritik offenbar stark in Anspruch genommen. Der Deutschen Bischofskonferenz liegen bereits 400 Entschädigungsanträge vor, sagte Sprecher Matthias Kopp gestern dem TV. 138 Anträge habe die sogenannte Zentrale Koordinierungsstelle bislang auch schon beraten. Über das Ergebnis hüllt sich die Bischofskonferenz nach wie vor in Schweigen.
Ein Härtefall aus Trier


Die mit Psychologen, Juristen und Theologen besetzte und bei der Bischofskonferenz angesiedelte Koordinierungsstelle prüft die von den Bistümern und Orden weitergeleiteten Opfer-Anträge und gibt anschließend eine Empfehlung über die Höhe der Entschädigungszahlung. Letztendlich entscheidet das jeweilige Bistum, das auch das Geld zur Verfügung stellt.
Aus dem Bistum Trier wurden nach Angaben von Bischofssprecher Stephan Kronenburg bislang knapp 30 Entschädigungsanträge an die Koordinierungsstelle geschickt. In fünf Fällen liegen dem Bischof auch bereits Empfehlungen vor, sagte Stephan Ackermann gestern Abend dem TV. "Ich halte mich daran, nur in einem Fall werden wir mehr bezahlen", sagte der katholische Missbrauchsbeauftragte, ohne allerdings konkrete Zahlen zu nennen.
Nach einer Vereinbarung der Bistümer und Ordensgemeinschaften sollen Missbrauchsopfer mit bis zu 5000 Euro entschädigt werden, in besonders schweren Fällen soll es mehr Geld geben. "Unter den Betroffenen aus dem Bistum Trier ist ein Härtefall", sagte der Bischof. Ackermann kündigte an, dass den Missbrauchsopfern das Geld "nicht einfach auf ihr Konto überwiesen" werde. "Wir nehmen persönlichen Kontakt mit den Betroffenen auf." Dies werde umgehend passieren.
Dass allein aus dem Bistum Trier bislang knapp 30 Anträge gestellt worden sind, zeigt, dass das kirchliche Entschädigungsmodell von den Opfern stark nachgefragt wird. Laut Bischofssprecher Stephan Kronenburg sind dem Bistum 44 Frauen und Männer bekannt, die als Kinder oder Jugendliche in kirchlichen Einrichtungen missbraucht wurden. Heißt: Etwa dreiviertel aller Opfer haben schon einen Antrag gestellt.
Damit liegt die Quote im Heimatbistum von Stephan Ackermann deutlich über dem Bundesschnitt. Die katholische Laienorganisation "Wir sind Kirche" spricht von insgesamt etwa 1750 Opfern, heißt: Bislang hat etwa jeder vierte Betroffene einen Entschädigungsantrag gestellt. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte Ackermann: "Ich habe versprochen, dass wir die Opfer rasch entschädigen. Und an dieses Versprechen halten wir uns."Die unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs, Christine Bergmann, hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Nun muss der Runde Tisch Kindesmissbrauch entscheiden, ob er die Vorschläge übernimmt. Das letzte Wort hat die Politik. Die wichtigsten Punkte: Kosten für Therapien: Die Beauftragte empfiehlt, den Opfern bei der Finanzierung von Therapien zu helfen - vorausgesetzt, es kommt kein anderer Träger dafür auf. Grundsätzlich sollen die Institutionen die Kosten übernehmen. Der Bund soll für die Therapiekosten von Opfern sexuellen Missbrauchs in Familien aufkommen. Entschädigung: Opfer sexuellen Missbrauchs in Institutionen sollen eine Entschädigung erhalten. Diese soll sich an der Höhe des Schmerzensgeldes orientieren, das die Opfer bekommen hätten, wenn sie früher vor Gericht gezogen wären. Die Schmerzensgeldtabelle reicht von 1500 Euro bis 50 000 Euro. Verjährungsfristen: Das Bundesjustizministerium strebt an, dass die zivilrechtlichen Verjährungsfristen 30 Jahre betragen. Bergmann schlägt vor, dass die Frist nicht - wie derzeit geplant - mit der Beendigung der Tat zu laufen beginnt, sondern frühestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Opfers. Im Strafrecht soll die Verjährungsfrist nicht - wie bislang - ab dem 18. Lebensjahr anlaufen, sondern ebenfalls ab dem 21. Lebensjahr. So soll den Opfern mehr Zeit gegeben werden, um über eine Anzeige zu entscheiden. dpa

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