Ex-CDU-Landeschef Böhr zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Mainz (dpa/lrs) · Wegen Untreue hat das Landgericht Mainz den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In dem Prozess ging es um illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006.

Wegen Untreue hat das Landgericht Mainz den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Christoph Böhr zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

In dem Prozess ging es um illegale Parteienfinanzierung im Landtagswahlkampf 2005/2006. Für die Beratung der CDU war illegal Geld aus der Kasse der Landtagsfraktion geflossen. Die Partei zahlte 2011 deshalb fast 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag. Die Affäre stürzte den CDU-Landesverband in eine tiefe Krise.

Die Verteidigung hatte für Böhr Freispruch gefordert und alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Der Hamburger Ex-Finanzsenator Carsten Frigge (CDU) bekam wegen Beihilfe zur Untreue eine Geldstrafe von 30.000 Euro (150 Tagessätze). Er war über die Affäre gestürzt. Böhr hatte Frigge als damaligen Chef der Düsseldorfer Agentur C4 beauftragt, ihn zu beraten und die zerstrittene Fraktion zu befrieden.

Außerdem verurteilte das Mainzer Gericht den ehemaligen rheinland-pfälzischen CDU-Generalsekretär Claudius Schlumberger wegen Untreue zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Der einzige geständige Angeklagte, Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort