Fernsehreife Verfolgung auf der Autobahn

TRIER/WITTLICH. (DiL) Vor der 3. Großen Strafkammer am Trierer Landgericht muss sich seit gestern ein Landwirt aus der Eifel verantworten. Die Anklage wirft dem 43-Jährigen brutale Gewalttaten gegen seine frühere Lebensgefährtin vor.

Nötigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, versuchte Anstiftung zur Erpressung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Die Aufzählung der Straftaten, die der Mann aus der Nähe von Wittlich begangen haben soll, nimmt schon einige Zeit in Anspruch. Das Beziehungsdrama begann kurz nachdem das 37-jährige mutmaßliche Opfer im Herbst 2003 auf den landwirtschaftlichen Hof des Angeklagten zog. Man war erst wenige Monate liiert, und schon nach einigen Wochen des gemeinsamen Lebens auf dem Bauernhof soll es zu massiven gewalttätigen Übergriffen des aus Trier stammenden Mannes gekommen sein. Als die Frau eines Abends sexuelle Kontakte verweigerte, so die Staatsanwaltschaft, habe der Angeklagte sie verprügelt, geknebelt und mit einem um den Hals geknoteten Sweatshirt gewürgt. Nachdem sich die Lebensgefährtin im August 2004 von ihm getrennt hatte, soll der Landwirt einen Privatdetektiv beauftragt haben, den neuen Lebensgefährten der Frau mit Gewalt zur Unterzeichnung eines Kaufvertrages zu zwingen, der ihn in den Besitz von drei Pferden des Opfers, einer Profi-Springreiterin, gebracht hätte. Aber der Detektiv spielte nicht mit und unterrichtete stattdessen die Polizei von der geplanten Erpressung. Das spektakulärste Kapitel des Beziehungsdramas fand an einem Herbsttag im Oktober 2004 statt. Auf der A 60 zwischen Schladt und Großlittgen kam es laut Anklageschrift zu fernsehreifen Szenen, als der Angeklagte seine Ex verfolgte, überholte, ausbremste, auf das stehende Auto einschlug und es dann, als die Fahrerin, die sich eingesperrt hatte, weiterfuhr, rammte und in den Straßengraben stieß. Dabei soll er gedroht haben, die Frau "platt zu machen", wenn sie nicht "das Land verlasse". Die Schwere der Anklage reicht bei einem uneingeschränkten Schuldspruch für eine mehrjährige Haftstrafe. Auf ein entsprechend langwieriges und umfangreiches Verfahren stellt sich das Gericht ein. Zumal der Angeklagte beim Prozessauftakt vorzog, zu den massiven Vorwürfen zu schweigen. Bis zum 21. Juni sind zunächst sechs Verhandlungstage eingeplant.

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