Für Halter von Kampfhunden wird es teuer - Viele Kommunen verlangen mehr Steuern für gefährliche Vierbeiner

Trier · Kampfhund-Besitzer in Trier werden nicht extra zur Kasse gebeten. Sie bezahlen genauso viel Steuern wie Besitzer gewöhnlicher Hunde. In Bitburg muss für gefährliche Hunde mehr als zehnmal so viel gezahlt werden.

Trier. Hundekot - immer wieder ein Ärgernis. In fast allen Orten der Region. Immer wieder rufen Ortsbürgermeister in den amtlichen Mitteilungsblättern Hundehalter dazu auf, Gehwege sauber zu halten und die Haufen ihrer Vierbeiner einzusammeln. Wer erwischt wird, wenn sein Hund sein Geschäft auf den Bürgersteig oder auf die Straße gemacht hat, dem droht ein Bußgeld. Viele Hundebesitzer haben dafür kein Verständnis. Sie argumentieren: Ihr Hund dürfe hinmachen, wo er wolle, denn schließlich bezahle man als Halter ja auch Steuern für das Tier.
Das mit den Steuern stimmt. Die Vermutung aber, dass damit auch die öffentlichen Hinterlassenschaften erlaubt seien, trifft nicht zu. Dieser Eindruck ist genau so falsch wie die Ansicht, wonach die Gemeinden die Einnahmen aus der Hundesteuer für die Reinigung der von Hundekot verdreckten Wege benutzen würden.
Das Geld, das die Kommunen durch Fiffi und Co. einnehmen, fließt in den normalen Haushalt, dient also dazu, mehr Einnahmen zu generieren.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer machen bei den kommunalen Steuern, zu denen auch Gewerbe- und Grundsteuern gehören, gerade mal 0,4 Prozent aus, wie der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz mitteilt. Gerade mal 16,3 Millionen Euro nähmen die Kommunen im Land durch die gemeldeten Hunde ein, sagt Steuerzahlerbund-Geschäftsführer René Quante.Einnahmen im Vergleich


Zum Vergleich: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer belaufen sich auf rund 1,5 Milliarden Euro. Die Stadt Trier nimmt für ihre 3857 gemeldeten Hunde rund 400 000 Euro ein. In Konz waren es 2014 insgesamt 95 690 Euro, die den Stadtsäckel durch die dort registrierten 1693 Hunde aufbesserten. Die Kommunen können die Höhe der Hundesteuer selbst festlegen. Lediglich Hunde, die für gewerbliche Zwecke, also etwa für Hundezucht oder Hundehandel, gehalten werden, sind von der Steuer befreit.
In den meisten Kommunen werden je nach Zahl der Hunde unterschiedlich hohe Steuern verlangt. Fast überall wird es ab dem zweiten Hund teuer. Hintergrund ist laut Steuerzahlerbund, dass die Städte und Gemeinden die Zahl der Hunde begrenzen wollen. Das zeigt sich auch an der deutlich höheren Besteuerung sogenannter Kampfhunde. Für sie müssen ihre Halter in fast allen vom Steuerzahlerbund unter die Lupe genommenen Kommunen deutlich mehr bezahlen. In Bitburg zum Beispiel ist die Steuer für einen gefährlichen Hund mehr als zehnmal höher als für einen gewöhnlichen Hund. Welche Hunde als gefährlich gelten, ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So wird etwa in Nordrhein-Westfalen ein Bullterrier als Kampfhund eingestuft, in Rheinland-Pfalz aber nicht.
Hier gelten lediglich der Pittbull Terrier, der Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier als gefährliche Hunde, für die die Besitzer mehr Steuern zahlen müssen.
Einige Kommunen scheinen aber auch ein Herz für Kampfhunde zu haben. So zahlen Besitzer solcher Hunde in Limburgerhof bei Ludwigshafen unabhängig von der Rasse 48 Euro für den ersten Hund.
Auch in Trier kosten gefährliche Hunde nicht mehr als andere: 110 Euro im Jahr sind für einen Hund fällig.
Ein Herz für Hunde aus dem Tierheim haben auch einige Kommunen. 13 der insgesamt 45 vom Steuerzahlerbund untersuchten Städte und Gemeinden erheben zumindest zeitlich beschränkt keine Steuern für Tierheim-Hunde. In Trier sind Besitzer solcher Tiere ein Jahr lang von der Steuer befreit. Bei Blindenhunden verlangen alle 45 Kommunen, die der Steuerzahlerbund aufgelistet hat, keine Steuern.

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