Funkaffären-Prozess: Urteil steht bevor

Trier · Freispruch oder Gefängnisstrafe? Im Funkaffären-Prozess gegen den Ex-Leiter der Saarburger Rotkreuz-Wache liegen die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander. Am Dienstag fällt das Urteil.

 In der Region ein alltägliches Bild: ein luxemburgischer Rettungshubschrauber im Einsatz über dem Mutterhaus. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

In der Region ein alltägliches Bild: ein luxemburgischer Rettungshubschrauber im Einsatz über dem Mutterhaus. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier. Nach neun Monaten und insgesamt 24 Verhandlungstagen ist der Berufungsprozess gegen den ehemaligen Saarburger Rettungswachenleiter auf die Zielgerade eingebogen. Am nächsten Dienstag um 11 Uhr will der Vorsitzende Richter Peter Egnolff das Urteil der dreiköpfigen Kammer verkünden. Und wie schon beim ersten juristischen Aufguss vor drei Jahren liegen die Verteidigerin des Angeklagten und die beiden Staatsanwälte in ihrer Einschätzung der Schuldfrage meilenweit auseinander.
Darum geht\'s: Der ehemalige Angeklagte soll den Rettungsfunk im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet monatelang gestört haben. Das von der Staatsanwaltschaft vermutete Motiv: Rachegelüste gegenüber der luxemburgischen Air Rescue, die den heute 51-jährigen Familienvater einst gefeuert hatte.
Wegen der mittlerweile fünf Jahre zurückliegenden Störmanöver erreichte der Luxemburger Rettungshubschrauber mit dem Notarzt an Bord angeblich mehrfach verspätet den Einsatzort auf deutscher Seite. Konsequenz: Die Patienten mussten länger auf ärztliche Betreuung warten.
In erster Instanz war der Saarburger Rettungsassistent vor drei Jahren vom Trierer Amtsgericht wegen mehrfacher (versuchter) Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, obwohl er die Vorwürfe stets bestritten hatte.
Daran hat sich auch in der Berufungsverhandlung nichts geändert. Ungewöhnlich scharf attackierte gestern die Verteidigerin des Angeklagten, Ruth Streit, die Staatsanwaltschaft, der sie vorwarf, teils "willkürlich und kritiklos" ermittelt zu haben. Das Ergebnis: "Dünne Beweise und ein äußerst fragiles Anklagegebäude. Verschwörungstheorien ersetzen keine sauberen Ermittlungen." Streits Fazit am Ende ihres mit 75 Minuten ungewöhnlich langen Plädoyers: Ihr Mandant müsse freigesprochen werden.
Schräge Verschwörungstheorien


"Ich bin ein großer Anhänger von Verschwörungstheorien; die sind so herrlich schräg", konterte Staatsanwalt Matthias Teriet schmunzelnd die Vorwürfe Streits und fügte hinzu: "Vieles spricht aber gegen Ihren Mandanten, Frau Verteidigerin." So habe etwa die Bundesnetzagentur in einem Fall festgestellt, dass das Störsignal von der Rettungswache Saarburg aus gesendet worden sei. In dem Raum mit dem Funkgerät habe sich aber zu diesem Zeitpunkt nur der Angeklagte befunden. Zudem seien Schmähschriften gegen den Chef der luxemburgischen Air Rescue auf dem Computer des ehemaligen Rotkreuzlers gefunden worden. Fest steht für den Staatsanwalt aber auch: "Es gibt neben dem Angeklagten weitere Personen, die für die Störmanöver mit verantwortlich waren."
Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu: Schon vor vier Jahren leitete die Trierer Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gar wegen versuchten Mordes oder Körperverletzung gegen mindestens ein Dutzend Saarburger Rotkreuzler ein, die der Mittäterschaft verdächtigt wurden. Herausgekommen ist dabei nichts.
Staatsanwalt Teriet ist sich aber sicher, dass es mindestens einen weiteren Störer gibt. "Irgendeiner der hier vernommenen Zeugen hat also gelogen. Das lässt mich leiden." Den Angeklagten hält er für überführt. Teriets Forderung: zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung.

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