Gegner der Pflegekammer ziehen vors Bundesverfassungsgericht: Die Kammer reagiert (fast) gelassen

Trier/Mainz · Nach außen hin gibt man sich bei der Pflegekammer gelassen. Doch einigen Reaktionen ist anzumerken, dass die anhaltende Kritik an der Anfang des Jahres gegründeten Einrichtung durchaus verunsichert.

 Die rheinland-pfälzische Pflegekammer will vom Januar 2016 an für die Interessen pflegebedürftiger Menschen eintreten. Symbol-Foto: dpa

Die rheinland-pfälzische Pflegekammer will vom Januar 2016 an für die Interessen pflegebedürftiger Menschen eintreten. Symbol-Foto: dpa

Markus Mai ist eigentlich ein ruhiger Mensch. Der stellvertretende Pflegedirektor des Trierer Brüderkrankenhauses wirkt so, als könne ihn so leicht nichts aus der Ruhe bringen. Bei der Diskussion um die Pflegekammer, dessen Vorsitzende er ist, da verliert Mai dann doch ab und an die Contenance.

Verfassungsbeschwerde

"Jammer, Jammer, Jammer, nichts was man konstruktiv verwenden könnte. Mir ist die Zeit zu schade dafür. Seid mal etwas konstruktiver", hat Mai vor zwei Wochen auf der Facebook-Seite der Landespflegekammer als Kommentar auf mehre kritische Einträge geschrieben. Man wisse natürlich, dass nicht alle Pflegenden mit der Kammer einverstanden seien, die Kritik sei völlig normal, versucht Kammer-Sprecher David Dietz die anhaltende, aber doch an Schärfe zunehmende Diskussion etwas zu beruhigen. Doch die Reaktion auch von Mai zeigt, dass man innerhalb des neunköpfigen Vorstands nervöser wird, angesichts des Protests. Der von fünf Pflegern aus Mainz eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer aller in der Pflege Beschäftigten, sehe man gelassen entgegen, sagt Dietz.

Gegner der Pflegekammer ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Schon mehrmals haben sich Gerichte mit Beiträgen für Berufskammern, wie die Pflegekammer eine ist, beschäftigt. 2001 hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Pflichtmitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer erst gar nicht angenommen, weil diese mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Allerdings haben damals die Verfassungsrichter festgehalten, dass der Gesetzergeber ständig prüfen müsse, "ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen".

Es ist aber nicht nur die Zwangsmitgliedschaft, die Mahmud Shakir gemeinsam mit vier Kolleginnen dazu bewogen hat, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen. Die Kammer-Kritiker fühlen sich auch nicht ausreichend über den Sinn und Zweck der Einrichtung informiert. Bei der Abstimmung über die von der damaligen Sozialministerin und heutigen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) forcierten Kammer haben vor drei Jahren gerade mal 7000 der rund 41.000 Pflegenden im Land teil. Von denen stimmten 75,8 Prozent mit Ja. Die meisten hätten bis zur Gründung der Kammer nichts darüber gewusst.

Bis heute gebe es noch immer viele, die wüssten nicht, was die Einrichtung überhaupt soll, sagt Shakir. Das sagt auch eine Altenpflegerin aus Trier: "Es wurde nicht abgestimmt. Wir wurden auch nicht informiert." Wie Shakir wendet sie sich auch dagegen, dass die Kammer künftig vorgibt, wie sich die Pflegenden fortbilden. Laut Shakir soll man für jede von der Einrichtung angebotenen Fortbildung Punkte bekommen. Er befürchtet, dass Pfleger, die nicht genug Fortbildungspunkte gesammelt haben, Nachteile haben könnten.

Prominente Gegnerin der Pflegekammer ist die Trierer Linken-Bundestagsabgeordnete Katrin Werner. Die Kammer sei überflüssig. "Weder wird die Kammer etwas an den Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte noch an den Personalschlüsseln ändern können." Stattdessen würden die meist sowieso schon wenig verdienenden Pflegerinnen und Pfleger mit einem Zwangsbeitrag zusätzlich belastet, sagt Werner.

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