Gericht: Bissiger Hund muss Maulkorb tragen
Trier · Ein bissiger Hund muss immer angeleint sein und einen Maulkorb tragen - dies hat das Verwaltungsgericht Trier deutlich gemacht. Zudem gelte er als „gefährlicher Hund“ und sei mit einem entsprechenden Chip zu kennzeichnen, teilte es am Mittwoch mit.
23.01.2013
, 10:42 Uhr
Damit bestätigte das Gericht eine Verfügung, die die Verbandsgemeinde Konz (Kreis Trier-Saarburg) gegen einen Hundehalter erlassen hatte. Dessen freilaufender Hund war im Oktober 2012 in Wasserliesch plötzlich auf einen angeleinten Hund losgegangen und hatte diesen tot gebissen. Ein solcher Hund stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, begründeten die Richter (Az.: 1 L 1740/12.TR). Daher seien die angeordneten Maßnahmen gerechtfertigt.