Rheinland-Pfalz Gutachten zur Kommunalreform: Wo die Region Trier betroffen ist

Eine Zusammenfassung von 62 Seiten deckt sich mit Inhalten, über die der TV berichtet hatte. Drei Kreisen im Raum Trier droht eine Fusion, für kleine Ortsgemeinden soll das Land Anreize zu freiwilligen Zusammenschlüssen schaffen. Bindend sind die Gutachten für die Politik nicht. Zoff gibt es jetzt schon.

Rheinland-Pfalz: Gutachten zur Kommunalreform: Wo die Region Trier betroffen ist
Foto: klaus kimmling

(flor) Die rheinland-pfälzische CDU kritisiert Innenminister Roger Lewentz harsch für Chaos um die Kommunalreform. Landeschefin Julia Klöckner und Fraktionschef Christian Baldauf werfen dem SPD-Politiker in einer gemeinsamen Stellungnahme vor, „vom eigenen Versagen ablenken zu wollen“. Der Minister hatte in Mainz gesagt, ihn verwundere die Empörung der CDU über die Inhalte eines Gutachtens. Alleine in diesem Jahr habe es neun gemeinsame Gesprächsrunden und viele Telefonate gegeben.

Die CDU widerspricht: 2015 sei zwar auf Basis eines gemeinsamen Fragenkatalogs das Gutachten in Auftrag gegeben worden, im weiteren Verfahren sei die Fraktion aber erst zum Abschluss wieder beteiligt worden. Der Wunsch der CDU-Fraktion, die freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen prüfen zu lassen, sei dabei zu kurz gekommen. Klöckner und Baldauf boten Ministerpräsidentin Malu Dreyer Gespräche an. In den Kommunen herrsche massive Verunsicherung.

Über Medienberichte waren Inhalte der Gutachten an die Öffentlichkeit gedrungen, die Lewentz mit den unabhängigen Experten am Donnerstag der Presse vorstellen will. Auf 62 Seiten ist das Gutachten zusammengefasst, in dem Experten die nächsten Schritte zu einer rheinland-pfälzischen Kommunalreform vorschlagen. Das Innenministerium hat das Dokument nun im Internet veröffentlicht. Über die brisantesten Inhalte hatte der TV bereits berichtet.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) beschwichtigte ebenfalls, es seien Größenordnungen vorgeschlagen, „die ich nicht als Rheinland-Pfalz-verträglich empfinden würde“. Zugleich sagte er, das Land sei kleinteilig organisiert. Er erwarte – auch von der CDU – offene Diskussionen. Lewentz stellte die Frage, ob Kreise künftig ihren Aufgaben gerecht würden, wenn sie unter 60 000 Einwohner fallen. So viele Einwohner hat der Vulkaneifelkreis.

Wichtige Inhalte des Gutachtens, dessen Zusammenfassung beim Innenministerium als PDF-Format abrufbar ist, im Überblick:

Was mit den Städten passieren soll: Das Gutachten sieht die die Aufnahme mittelgroßer kreisfreier Städte in Kreise vor. Demnach könnte es im Extremfall statt zwölf künftig nur noch fünf kreisfreie Städte geben - nämlich die Oberzentren Trier, Mainz, Kaiserslautern, Koblenz und Ludwigshafen. Interessant: Die Gutachter regen ländliche Kulturräume an, die in Sachsen schon als Zweckverbände gegründet worden seien. Mehrere Kommunen könnte dies einschließen. Dies könnte möglicherweise Trier und Trier-Saarburg betreffen.

Was mit den Kreisen passieren soll: Bei den bisher 24 Kreisen werden drei Szenarien genannt: eine drastische Reduzierung auf einige große Kreise, auf 19 oder auf dann 14 Kreise. Im letzteren Fall würde der Kreis Bitburg-Prüm mit der Vulkaneifel fusionieren, Bernkastel-Wittlich dagegen mit Cochem-Zell. Unangetastet bliebe Trier-Saarburg, das künftig mit 145.000 Einwohnern den kleinsten Kreis bilden würde, wenn es nach den Gutachtern geht. Ein Monster-Kreis mit 339.000 Einwohnern würde mit Birkenfeld, Rhein-Hunsrück und Bad Kreuznach entstehen. Eine leichte Reform mit 19 Kreisen am Ende sehen die Gutachter genauso skeptisch (“Eine solche Lösung wäre nur geeignet, zunächst die drängendsten Probleme auf dieser kommunalen Ebene abzumildern“) wie einen großen Kahlschlag mit im Schnitt 350 000 Einwohnern pro Kreis. Diese wären „mit Blick auf die Erreichbarkeiten und die landsmannschaftlichen Traditionen mit merklichen Zielkonflikten verbunden“. Kritisch äußern sich die Gutachter zu einer freiwilligen, stärkeren Zusammenarbeit der Kommunen. In dieser sehen sie nicht den Effekt wie bei Gebietsfusionen.

Was mit den Ortsgemeinden passieren soll: Ortsgemeinden sollen dagegen erhalten bleiben. Dennoch, so schreiben die Gutachter, „stellt sich auch für sie die Frage nach ihrer zukünftigen Gestaltungskraft“. Sie regen an, eine Mindestgröße von Dörfern von 300 bis 600 Einwohnern prüfen zu lassen. Sehr kleine Ortsgemeinden leiden an Überalterung und Bevölkerungsverlust, sagen die Gutachter. Das stelle die Selbstverwaltung in Frage. Der Gedanke an Gemeindefusionen liege nahe. Das Land solle Anreize für freiwillige Fusionen bieten. Alleine in der Region Trier gibt es 259 von solchen kleinen Dörfern, in denen mehr als 35.000 Menschen leben.

Was sich in der Verwaltung ändern soll: Die Gutachter loben die Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz als „durchaus fortgeschritten“ und sehen keinen hohen Reformdruck. Bei den Mittelinstanzen ADD (Kommunales, Schule, Dienstleistungen) und SGD (Wirtschaft, Umwelt) habe sich die derzeitige Struktur bewährt. Zwar spielen die Gutachter auch damit, beide Behörden zu einer zu vereinen. Aber, so ihr eigener Einwand: Die in einem solchen Modell drohenden Reibungsverluste der Steuerung seien nicht zu unterschätzen, „so dass der durch Konzentration erzielte Vorteil gering wäre“.

Bei der SGD Nord und Süd schlagen sie vor, diese formal zusammenzulegen, die Standorte aber zu behalten. Ebenso können sich die Gutachter vorstellen, die Struktur- und Genehmigungsdirektionen mit dem Landesamt für Umwelt zu vereinen. Den Kommunen schlagen die Gutachter vor, Landkreise konsequent zu Schulträgern zu machen - auch bei Förderschulen. Bei Grundschulen regen sie an, die Trägerschaft „vollständig auf der Ebene der Verbandsgemeinden anzusiedeln“. Bei Kitas sei es sinnvoll, die eine Koordination durch die Verbandsgemeinden prüfen zu lassen.

Bei Aufgaben in Landwirtschaft, Forst und Weinbau biete es sich an, Doppelstrukturen abzubauen. Kreise könnten Aufgaben demnach an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel übertragen, so die Gutachter.

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