Hilfsfonds für Missbrauchsopfer

Trier/Berlin · Im Bistum Trier sind bisher in 37 Fällen Entschädigungen wegen sexuellen Missbrauchs gezahlt worden. Fünf Fälle seien noch in der Bearbeitung, sagte Bistumssprecher Stephan Kronenburg. Gestern wurde der Abschlussbericht des Runden Tisches Sexueller Missbrauch vorgestellt.

Trier/Berlin. Das Bistum Trier habe Missbrauchsopfer teilweise mit mehr als 5000 Euro entschädigt, so Kronenburg. Das liege an einer besonderen Härtefallregelung. Eigentlich bietet die katholische Kirche in Deutschland Missbrauchsopfern bis zu 5000 Euro Entschädigung an und übernimmt anfallende Therapiekosten.
Der Runde Tisch zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen und Familien hat sich unterdessen einstimmig auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket verständigt: Es geht um schnelle Hilfen für Opfer, Therapien und Entschädigungen, aber auch um Prävention und Ursachenerforschung. Nach eineinhalbjähriger Arbeit legte der Runde Tisch gestern seinen Abschlussbericht vor.
Zu seinen Vorschlägen gehört auch ein Hilfsfonds von 100 Millionen Euro, der vor allem Opfern sexuellen Missbrauchs in Familien unbürokratisch zugute kommen soll - also dort, wo die Entschädigungsfrage unklar ist. Grundsätzlich sollen die Institutionen, also die Kirchen oder Träger von Schulen und Heimen, die Kosten für die Opfer übernehmen. Dabei bleibt es den Institutionen überlassen, über die Höhe des Schmerzensgeldes zu entscheiden. Dort, wo aber die Entschädigungsfrage unklar ist, wie etwa in Familien oder dort, wo die staatliche Schulaufsicht versagt hat, soll der Hilfsfonds greifen. Nach Aussage von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist der Bund bereit, die Hälfte der 100 Millionen Euro zu finanzieren. Aber auch die Länder und Kommunen müssten dazu ihren Beitrag leisten.
Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßte den Abschlussbericht. Mit der Arbeit des Runden Tisches werde ein "deutliches Signal gesetzt, dass sexueller Missbrauch ein Thema ist, das uns alle angeht", sagte der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Gleichwohl blieben aber noch manche Fragen offen. Die katholische Kirche hätte sich zum Beispiel bei den Schmerzensgeldzahlungen eine zügigere Meinungsbildung gewünscht. tz/dpa

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