Hoffen auf das Ende der Durststrecke

MAINZ. Ein neues Umlagesystem für die Straßenausbaukosten soll vielen Gemeinden nach langem Warten aus der Bredouille helfen: Seit drei Jahren sitzen sie teilweise auf erheblichen Kosten, weil der frühere Weg, Beiträge beim Bürger einzutreiben, durch Gerichtsbeschlüsse verbaut ist.

 In der Warteschleife: So wie die Saarstraße im Saarburger Ortsteil Niederleuken harren derzeit viele Straßenbau-Projekte einer sicheren Rechtslage. Foto: Archiv/privat

In der Warteschleife: So wie die Saarstraße im Saarburger Ortsteil Niederleuken harren derzeit viele Straßenbau-Projekte einer sicheren Rechtslage. Foto: Archiv/privat

Der Obermosel-Ort Nittel hofft, endlich 260 000 Euro Kosten an die Bürger weitergeben zu können und Zinsen zu sparen. Die Stadt Saarburg will den bislang auf Eis liegenden Ausbau der Saarstraße endlich angehen. In beiden Fällen blockiert die Hängepartie um die rechtlich umstrittenen wiederkehrenden Beiträge die Gemeinden. Nach jahrelangem Hin und Her haben sich nun SPD und CDU in seltener Eintracht auf einen Systemwechsel bei der Abrechnung der Straßenausbaukosten verständigt: Das gesamte öffentliche Verkehrsnetz einer Gemeinde kann demnach als eine Einheit angesehen werden. Bei jedem Ausbauprojekt sollen dann auch alle zu Beiträgen verpflichtet werden. In Ausnahmefällen dürfen die Gemeinden aber auch begrenzte Einheiten für bestimmte Bezirke bilden. Während ein Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags sehr vorsichtig davon spricht, dass sich der Gesetzentwurf "im Rahmen des verfassungsrechtlich noch Zulässigen bewegt", sieht die FDP jede Menge rechtliche Bedenken. Die Beiträge liefen auf eine nicht zulässige "Straßensteuer" hinaus. Ausbaukosten für gezielte Projekte auf alle zu verteilen, sei zudem eine Ungleichbehandlung der Bürger, argumentieren die Liberalen. Zwei Wege haben Städte und Gemeinden seit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes 1986, um ihre Straßenausbaukosten auf die Einwohner umzulegen: Entweder zahlen direkte Anwohner einmalig ihren Anteil, oder die Kosten werden als wiederkehrende Beiträge zu gleichen Teilen den Bewohnern der oft beklagten fest umrissenen Abrechnungseinheit auferlegt. Da diese Abrechnungseinheiten meist groß angelegt sind, fallen die Kosten für den Einzelnen entsprechend geringer aus. Doch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz mit verschärften Vorgaben brachte im Jahr 2003 die Satzungen vieler Gemeinden ins Wanken, die zunehmend auf das Instrument der wiederkehrenden Beiträge gesetzt haben. Das Gericht legte fest, dass Abrechnungseinheiten nur noch eine begrenzte Größe haben dürfen und auf eine gemeinsame Hauptverkehrsstraße angewiesen sein müssen. Nach Auffassung der Richter muss auch ein konkreter Bezug des Ausbauprojektes zum Grundstück des Beitragspflichtigen bestehen. SPD und CDU setzten nun darauf, dass mit ihrem Abrücken von den Abrechnungseinheiten und dem Systemwechsel zur generellen Kostenverteilung die wiederkehrenden Beiträge endlich rechtssicher, durchschaubar und gerecht werden. Wenn alle in einer überschaubaren Zeit von dieser Abrechnungsart profitierten, könne man damit gut leben, wie die Erfahrung zeige, sagt der CDU-Kommunalexperte Heinz-Hermann Schnabel. Sein SPD-Kollege Harald Schweitzer war zwar nach eigenen Angaben "nie ein Freund wiederkehrender Beiträge". Doch Kommunen, die sich für diesen Weg entschieden hätten und nach den Gerichtsbeschlüssen auf ihren Kosten sitzengeblieben seien, dürften von der Politik nicht im Stich gelassen werden. Allerdings hat der SPD/CDU-Änderungsentwurf zum Kommunalabgabengesetz noch ein bedeutendes Problem nicht gelöst: Gemeinden wie Nittel ist nur geholfen, wenn der Systemwechsel rückwirkend gilt. Das soll nun bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss geklärt werden. Das Gesetz müsse noch in diesem Jahr kommen, fordert daher Nittels Ortsbürgermeister Karl-Heinz Frieden (CDU). Schließlich muss er noch die Gemeindesatzung entsprechend anpassen, bevor endlich die Gebührenbescheide zugestellt werden können.

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